Kaum ein Kurzarbeiter weiß: Das Kurzarbeitergeld wird über ein Hintertürchen indirekt besteuert. Das Finanzamt rechnet das Kurzarbeitergeld bei der Bearbeitung der Einkommensteuererklärung nämlich zum Einkommen des Steuerzahlers hinzu und berechnet auf dieses höhere Einkommen den Steuersatz. Anschließend zieht das Finanzamt das Kurzarbeitergeld wieder ab und besteuert das restliche Einkommen mit diesem höheren Steuersatz (sogenannte Besteuerung unter Progressionsvorbehalt).
Tipp: Durch die Einbeziehung des Kurzarbeitergeldes zur Ermittlung des Steuersatzes kann es im Steuerbescheid 2009 zu Nachzahlungen zwischen 150 Euro und 1.000 Euro kommen. Doppelt bestraft werden verheiratete Eltern, bei denen der eine Partner Kurzarbeitergeld und der andere Elterngeld bezieht. Denn auch das Elterngeld wird indirekt besteuert. Steuerrücklagen sind also in solchen Fällen unbedingt empfehlenswert.
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dhz