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Bild: ddp
Inhalt des Themenpaketes
1. Was sieht der Kabinettsbeschluss zur Abwrackprämie vor?
2. Für welche Altautos erhalten Sie die Prämie?
3. Können Handwerker Ihren alten Transporter auch verschrotten?
4. Was muss mit dem alten Auto geschehen?
5. Müssen Sie einen Neuwagen kaufen?
6. Gilt die Prämie auch für Auto-Leasing?
7. Ab wann gilt die Abwrackprämie?
8. Wo können Sie die Abwrackprämie beantragen?
9. Welche Dokumente brauchen Sie für die Beantragung?
10. Bis wann gilt die Abwrackprämie?
11. Wie viele Autos in Deutschland kommen für die Abwrackprämie infrage?
12. Ist die Prämie auf den Kauf deutscher Autos beschränkt?
13. Was passiert mit der im Herbst 2008 beschlossenen Kfz-Steuerbefreiung?
14. Pro und Contra: Eine Prämie fürs Abwracken?
Abwrackprämie: Wie Sie ihr Auto richtig verschrotten
9. Welche Dokumente brauchen Sie für die Beantragung?

Als Dokumente benötigen Sie

  • Verwertungsnachweis nach § 15 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung von einem anerkannten Demontagebetrieb
  • Verbindliche Erklärung des Betreibers eines anerkannten Demontagebetriebs auf dem Antragsformular, dass die Restkarosse des Altfahrzeugs zur Verschrottung in einer Schredderanlage zugeführt wird
  • Kopie der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) und Teil II (Fahrzeugbrief) von Alt- und Neufahrzeug
  • Kopie der Rechnung bzw. des Leasingsvertrags für den Erwerb des Neufahrzeugs
  • Bei Jahreswagen von Werksangehörigen der Kfz-Hersteller: Bescheinigung des Kfz-Herstellers, dass der Pkw zum Zeitpunkt des Kaufs auf einen Werksangehörigen zugelassen war.
  • Ab dem 30. März können Anträge nur noch online unter ump.bafa.de gestellt werden. Hier können Sie sich die Prämie auch reservieren, sollte Ihr Auto noch Lieferzeit haben.

    zum Abwrack-Erfahrungsbericht: Angebote genau prüfen >

    weiter zu 10.: Bis wann gilt die Abwrackprämie?