Im Rahmen des Wachstumsbeschleunigungsgesetztes traten am 1. Januar 2010 Korrekturen bei der Unternehmensteuer in Kraft. Diese betreffen die Zinsschranke und die Verlustverrechnungsbeschränkung bei Mantelkäufen, aber auch das für das Handwerk wichtige Thema der geringwertigen Wirtschaftsgüter. So wird der Abzugsbetrag, bis zu dem geringwertige Wirtschaftgüter sofort steuerlich abgeschrieben werden können, wieder auf 410 Euro erhöht. Zudem wird das Hinzurechnungsquorum für Zinsanteile von Mieten, Pachten und Leasinggebühren von 65 auf 50 Prozent zurückgeführt.
Korrekturen bei der Erbschaftsteuer >
Quelle: ZDH