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Inhalt des Themenpaketes
1. Was sieht der Kabinettsbeschluss zur Abwrackprämie vor?
2. Für welche Altautos erhalten Sie die Prämie?
3. Können Handwerker Ihren alten Transporter auch verschrotten?
4. Was muss mit dem alten Auto geschehen?
5. Müssen Sie einen Neuwagen kaufen?
6. Gilt die Prämie auch für Auto-Leasing?
7. Ab wann gilt die Abwrackprämie?
8. Wo können Sie die Abwrackprämie beantragen?
9. Welche Dokumente brauchen Sie für die Beantragung?
10. Bis wann gilt die Abwrackprämie?
11. Wie viele Autos in Deutschland kommen für die Abwrackprämie infrage?
12. Ist die Prämie auf den Kauf deutscher Autos beschränkt?
13. Was passiert mit der im Herbst 2008 beschlossenen Kfz-Steuerbefreiung?
14. Pro und Contra: Eine Prämie fürs Abwracken?
Abwrackprämie: Wie Sie ihr Auto richtig verschrotten
5. Müssen Sie einen Neuwagen kaufen?
Voraussetzungen bezüglich des "Neufahrzeuges":
Bei dem Fahrzeug muss es sich um einen Pkw handeln.
Das Fahrzeug muss hinsichtlich seiner Schadstoffemissionen mindestens die
Anforderungen der Emissionsvorschrift Euro 4 gem. Richtlinie 98/69/EG – Stufe B –
oder eine der nachfolgenden Richtlinien erfüllen.
Das Fahrzeug muss im Inland auf den Antragsteller/die Antragstellerin zugelassen sein. Dies gilt auch für Leasingfahrzeuge.
Erwerb und Zulassung des Fahrzeugs müssen zwischen dem 14. Januar 2009 und dem
31. Dezember 2009 erfolgen.
Das Fahrzeug muss zum ersten Mal zugelassen sein oder darf – zurückgerechnet vom Zeitpunkt der Zulassung auf den Antragsteller/die Antragstellerin - längstens ein Jahr einmalig auf einen Kfz-Hersteller, dessen Vertriebsorganisationen oder dessen Werksangehörigen, einen Kfz-Händler, eine herstellereigene Autobank, ein Automobilvermietungsunternehmen oder eine Automobilleasinggesellschaft zugelassen gewesen sein (Jahreswagen).
weiter zu 6.: Gilt die Prämie auch für Auto-Leasing?