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Bild: ddp
Inhalt des Themenpaketes
1. Was sieht der Kabinettsbeschluss zur Abwrackprämie vor?
2. Für welche Altautos erhalten Sie die Prämie?
3. Können Handwerker Ihren alten Transporter auch verschrotten?
4. Was muss mit dem alten Auto geschehen?
5. Müssen Sie einen Neuwagen kaufen?
6. Gilt die Prämie auch für Auto-Leasing?
7. Ab wann gilt die Abwrackprämie?
8. Wo können Sie die Abwrackprämie beantragen?
9. Welche Dokumente brauchen Sie für die Beantragung?
10. Bis wann gilt die Abwrackprämie?
11. Wie viele Autos in Deutschland kommen für die Abwrackprämie infrage?
12. Ist die Prämie auf den Kauf deutscher Autos beschränkt?
13. Was passiert mit der im Herbst 2008 beschlossenen Kfz-Steuerbefreiung?
14. Pro und Contra: Eine Prämie fürs Abwracken?
Abwrackprämie: Wie Sie ihr Auto richtig verschrotten
2. Für welche Altautos erhalten Sie die Prämie?
  • Bei dem Altfahrzeug muss es sich um einen Personenkraftwagen handeln.
  • Das Fahrzeug muss nach den Anforderungen der Altfahrzeugverordnung einer
    ordnungsgemäßen Verwertung sowie die Restkarosse einer ordnungsgemäßen weiteren
    Behandlung in einer Schredderanlage zugeführt werden.
  • Als Zeitpunkt der Verschrottung gilt das im Verwertungsnachweis für die Überlassung
    des Fahrzeugs an den Demontagebetrieb aufgeführte Datum.
  • Die Verschrottung des Fahrzeugs muss zwischen dem 14. Januar 2009 und dem 31. Dezember 2009 erfolgen.
  • Die Erstzulassung muss mindestens neun Jahre vor dem Zeitpunkt der Verschrottung
    erfolgt sein.
  • Das Fahrzeug muss – zurückgerechnet vom Zeitpunkt der Verschrottung - für die
    Dauer von mindestens einem Jahr durchgehend auf den Namen des Antragstellers/der
    Antragstellerin gemäß Ziffer 2.2 in Deutschland zugelassen sein.
  • weiter zu 3.: Können Handwerker Ihren alten Transporter auch verschrotten?