Auf Drängen des Zentralverbands des Deutschen Handwerks (ZDH) wurde die bestehende Umsatzsteuergrenze für die Ist-Versteuerung in den neuen Bundesländern verlängert. Noch bis zum 31. Dezember 2011 können Betriebe bis zu einer Umsatzsteuer von 500.000 Euro die Ist-Versteuerung anwenden. In den alten Bundesländern wurde die Grenze bereits zum 1. Juli 2009 dieser Regelung angepasst und von 250.000 auf 500.000 verdoppelt. Darüber hinaus hat die neue Bundesregierung angekündigt, im Rahmen der Reform des Umsatzsteuerrechts einen grundlegenden Wechsel zur Ist-Versteuerung zu prüfen.
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Quelle: ZDH