Arbeitgeber, die einem Mitarbeiter wegen eines Umzugs näher zum Arbeitsplatz finanziell unterstützen möchten, momentan aber nicht das nötige Kleingeld dafür haben, können mit einem Steuertipp helfen. Denn zieht ein Arbeitnehmer aus beruflichen Gründen um, kann er dem Finanzamt seine Umzugskosten und Umzugskostenpauschalen als Werbungskosten präsentieren. |