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Steuertipp
Steuerprüfung: Risikofaktor Fahrtenbuch

Meldet sich der Lohnsteuerprüfer in der Firma an, reagieren Geschäftsführung und Buchhalter in aller Regel noch gelassen. "Was kann bei der Lohnabrechnung schon falsch laufen?", so die einhellige Meinung. Doch verabschiedet sich ein Lohnsteuerprüfer nach getaner Arbeit aus dem Unternehmen, herrscht meist eine gehörige Katerstimmung.

Denn bei solchen Prüfungen sind Steuernachzahlungen so gut wie programmiert. Zusätzlich schlagen noch Zinsen und Sozialversicherungsbeiträge finanziell zu Buche. Schuld an den Nachzahlungen sind in 90 Prozent fehlerhaft geführte Fahrtenbücher.

Diese Fehler sollten vermieden werden:

Ein Fahrtenbuch muss zeitnah und lückenlos geführt werden. Schlampt ein Arbeitnehmer mehrere Wochen im Jahr und trägt sein Fahrtenbuch teils aus der Erinnerung, teils aus Notizen nach, sind die Chancen für die steuerliche Anerkennung eher bescheiden. Denn schöpfen die Prüfer des Finanzamts Verdacht, tippen Sie die Daten des Fahrtenbuchs in ihren Laptop ein und führen einen Chi-Quadrattest durch. Dieser Test basiert auf der Annahme, dass jeder Mensch Lieblingszahlen hat und dieses unbewusst häufiger verwendet. Bestätigt der Chi-Quadrattest diesen Verdacht, ist das Fahrtenbuch unwirksam. Diese Prüfmethode ist bereits vom Bundesfinanzhof als zulässig abgesegnet.

Bei handschriftlich geführten Fahrtenbüchern werden die Prüfer misstrauisch, wenn das Fahrtenbuch aus einem Guss ist, sprich immer mit demselben Stift und einer einheitlichen Schrift geführt.

Das Fahrtenbuch muss außerdem so geführt werden, dass es nachträglich nicht mehr geändert werden kann. Werden die Aufzeichnungen in einer Excel-Tabelle geführt, ist das deswegen in den Augen des Finanzamt ein unverzeihbarer Fehler, der automatisch zur Anwendung der Ein-Prozent-Methode führt.

dhz


erstellt am 21.01.2009
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