Je nach Größenklasse eines Betriebs meldet sich das Finanzamt mal öfter, mal weniger zu Betriebsprüfungen an. Gibt es ein "Frühwarnsystem", das den Besuch des Finanzamts bereits im Vorgeld ankündigt. Die Antwortet lautet "ja".
Ob sich das Finanzamt in absehbarer Zeit zu einer Betriebsprüfung anmeldet, kann aus dem Einkommen- bzw. Körperschaftsteuerbescheid entnommen werden. Steht nämlich in der Kopfzeile in etwa "Dieser Bescheid ergeht nach § 164 Abgabenordnung unter dem Vorbehalt der Nachprüfung", ist das ein klares Indiz dafür, dass eine Betriebsprüfung ansteht. Da das Finanzamt in aller Regel drei Jahre prüfen möchte, können Betriebsinhaber also schon drei Jahre zuvor, die anstehende Betriebsprüfung erkennen.
Tipp: Nicht immer stehen die Steuerbescheide jedoch unter dem Vorbehalt der Nachprüfung. Bei Auffälligkeiten oder wenn das Finanzamt eine Steuerhinterziehung wittert, kann eine Prüfung auch bei endgültigen Steuerbescheiden erfolgen. Die Regel ist aber, dass der Steuerfall bei einer geplanten Prüfung unter Vorbehalt der Nachprüfung ergeht.
dhz