Unternehmern, denen Aufwendungen für die Betreuung ihrer Kinder anfallen, können zwei Drittel dieser Aufwendungen, höchstens jedoch 4.000 Euro je Kind und Jahr, "wie" Betriebsausgaben vom Gewinn abziehen. Die Kinderbereuungskosten Gewinn mindernd zu behandeln, bringt vor allem Gewerbetreibenden oder Unternehmern mit hohen Verlusten steuerliche Vorteile. |