Steuerzahler, die Kfz-Steuerschulden beim Finanzamt haben, dürften es in Zukunft schwer haben, ein Kraftfahrzeug auf ihren Namen zuzulassen. In einem Entwurf der Bundesregierung zum fünften Gesetz zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes ist nämlich ein bundesweites Register für Kfz-Steuersünder vorgesehen (Deutscher Bundestag, hib Nr. 040 v. 17. Februar 2010). |