Unternehmer können beim Finanzamt einen Antrag auf Dauerfristverlängerung stellen. Dann ist die Umsatzsteuer-Voranmeldung immer erst einen Monat später fällig als gesetzlich vorgeschrieben. Ist ein Unternehmer zur monatlichen Abgabe einer Umsatzsteuer-Voranmeldung verpflichtet, muss er eine Sondervorauszahlung leisten. Zu Problemen kommt es dabei nur, wenn die Sondervorauszahlung erstattet werden soll. |