Das bringen die neuen Steuervereinfachungen - Recht + Steuern - deutsche handwerks zeitung

Recht + Steuern - 31.10.2011

Das bringen die neuen Steuervereinfachungen

Die Maßnahmen des neuen Steuervereinfachungsgesetzes sollen die Steuerzahler von 2012 an um mehr als eine halbe Milliarde Euro entlasten. Geplant sind sowohl höhere Pauschbeträge als auch Änderungen beim Kindergeld.

Jährliche Steuererklärung

Es bleibt dabei: Steuerzahler werden auch künftig jedes Jahr ihre Steuererklärung abgeben müssen. Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) hatte ursprünglich darauf gedrängt, dass die Steuererklärung nur noch alle zwei Jahre gemacht werden muss. Doch dies scheiterte nun an den Bundesländern, die darin keine Verbesserung hinsichtlich eines Bürokratie-Abbaus entdecken können.

Höherer Pauschbetrag

Vielleicht die wichtigste Neuerung aus Arbeitnehmersicht: Es wird einen höheren Pauschbetrag für Werbungskosten geben. Er steigt von 920 auf 1000 Euro. Auch müssen diese beruflich bedingten Ausgaben nicht unbedingt mit Belegen nachgewiesen werden. Jeder Arbeitnehmer kann auch eine pauschale Summe von der Steuer absetzen. Die neue Regelung gilt sofort: Für 2011 soll dies bereits für das komplette Jahr mit der letzten Abrechnung des Jahres berücksichtigt werden.

Pendlerpauschale

Auch bei der Pendlerpauschale muss laut den neuen Regelungen nicht mehr alles kleinklein nachgewiesen werden. Sie wird künftig auf Jahresbasis errechnet und nicht mehr Tag für Tag. Damit wird der Wust an Belegen, die die Steuerzahler für Auto, Bus und Bahn täglich sammeln, deutlich verringert.

Kinderbetreuung

Hier gibt es eine neue Definition: Künftig sind Betreuungskosten für Kinder immer Sonderausgaben. Die sonst fälligen Nachweise, ob dies auch unter Werbungskosten fallen könnte, braucht es dann nicht mehr. Die "Anlage Kind" der Steuererklärung wird so um eine Seite kürzer.

Kindergeld

Zudem müssen Eltern laut dem Entwurf beim Antrag auf Kindergeld keine Angaben mehr über das Einkommen ihrer Kinder unter 25 Jahren machen. Bisher wurde das Kindergeld gestrichen, wenn das Kind zum Beispiel als Auszubildender oder Facharbeiter mehr als 8004 Euro im Jahr verdient.

Elektronische Kommunikation

Auch das fällt unter Bürokratie-Abbau: Vom übernächsten Jahr an soll jeder Steuerzahler „seine“ vorausgefüllte Steuererklärung im Netz abrufen können, die er dann zu Ende ausfüllen kann. So sollen die Formulare für die Steuererklärung verständlicher werden. Das Vorhaben wird schon seit Jahren diskutiert.

Bundestag und Bundesrat müssen die vom Vermittlungsausschuss empfohlene Gesetzesänderung noch bestätigen. Beide Häuser befassen sich am Freitag, 23. September 2011, damit, um die Einigungen aus dem Vermittlungsausschuss unter Dach und Fach zu bringen.

dhz

 
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