Sicher ist schon jetzt: Das neue Jahr wird viel Neues mit sich bringen, denn wie zu jedem Jahreswechsel treten auch 2013 wieder zahlreiche rechtliche Neuerungen und Änderungen in Kraft. Hier ein Überblick.
Anna-Maja Leupold
Ehrenamt: Die Freibeträge für ehrenamtliche Tätigkeiten werden vom neuen Jahr an erhöht. Die steuerfreie Übungsleiterpauschale steigt von 2.100 auf 2.400 Euro jährlich. Zudem wird die Ehrenamts-pauschale von 500 auf 720 Euro angehoben. Auch sie unterliegt weder der Steuer- noch der Sozialversicherungspflicht. Umsatzsteuerpflichtig werden dagegen ehrenamtliche Tätigkeiten ab 50 Euro pro Stunde und Einnahmen von mehr als 17.500 Euro im Jahr. Gleichzeitig werden zum Jahreswechsel die Haftungsregeln für Ehrenamtliche gelockert. Wer sich ehrenamtlich engagiert, haftet künftig nur noch bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit für die zweckwidrige Verwendung von Spendengeldern. Bisher haften Ehrenamtliche schon bei leichten Fahrlässigkeiten.
Elektronische Lohnsteuerkarte: Die Lohnsteuerkarte aus Papier wird bald der Vergangenheit angehören. Zum Jahreswechsel wird schrittweise auf ein neues elektronisches Verfahren umgestellt. Angaben wie die Steuerklasse oder Kirchensteuerabzugsmerkmale, die bisher auf der Vorderseite der Lohnsteuerkarte zu finden sind, können Arbeitgeber künftig von der Datenbank der Finanzverwaltung abrufen. Diese Daten werden als elektronische LohnSteuerAbzugsMerkmale (ELStAM) bezeichnet. Um das elektronische Verfahren nutzen zu können, müssen Arbeitgeber ihre Software und die betrieblichen Abläufe anpassen.
Änderungen bei der Steuerklasse
Elterngeld: Beim Elterngeld wird es für Kinder, die ab dem 1. Januar 2013 geboren werden, einige Änderungen geben. Für die Berechnung des Elterngelds zählen nicht mehr die konkreten Abzüge für die Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung. Künftig ziehen die Behörden pauschal 21 Prozent für die Sozialversicherungsbeiträge ab. Zudem gibt es Änderungen bei der Steuerklasse. Das Elternteil, das den Großteil der Elternzeit in Anspruch nimmt, konnte bisher kurzfristig die Steuerklasse wechseln. Von 2013 an ist dagegen die Steuerklasse ausschlaggebend, die in den zwölf Monaten vor der Geburt überwogen hat. Das bedeutet, dass sich der Wechsel in Steuerklasse III nur dann lohnt, wenn er mindestens sieben Monate vor der Geburt des Kindes geschieht.
Führerschein: Führerscheindokumente, die nach dem 19. Januar 2013 ausgestellt werden, sind auf 15 Jahre befristet. Danach muss der Schein neu beantragt werden. Alle anderen Führerscheindokumente bleiben bis 2032 gültig. Neben der Gültigkeit der Dokumente gibt es im neuen Jahr auch Veränderungen bei den Fahrerlaubnisklassen. Mehr dazu lesen Sie auf Seite 12 der Deutschen Handwerks Zeitung.
Mini- und Midijobs: Die Verdienstgrenzen von Mini- und Midijobbern steigen vom neuen Jahr um je 50 Euro. Damit können Minijobber künftig 450 anstatt 400 Euro monatlich verdienen, bei Midijobbern sind es dann 850 Euro monatlich. Zudem sind Minijobber künftig automatisch rentenversichert. Wie bisher zahlen gewerbliche Arbeitgeber auch 2013 pauschal 15 Prozent in die gesetzliche Rentenversicherung ein. Zusätzlich müssen Minijobber dann 3,9 Prozent ihres Arbeitsentgelts in die Rentenkasse einzahlen. Minijobber können sich aber durch einen Antrag beim Arbeitgeber hiervon befreien lassen.
Ökostromumlage: Die Ökostromumlage steigt 2013 auf 5,277 Cent pro Kilowattstunde. Damit müssen Stromkunden für den Ausbau der erneuerbaren Energien künftig deutlich tiefer in die Tasche greifen: Bisher zahlen sie 3,59 Cent pro Kilowattstunde.
Porto wird teurer
Pflegeversicherung: Der Beitragssatz zur sozialen Pflegeversicherung steigt zum 1. Januar 2013 um 0,1 Prozentpunkte auf 2,05 Prozent des Lohns. Kinderlose, die älter als 23 Jahre alt sind, müssen wegen des Beitragszuschlags 2,3 Prozent einzahlen. Versicherte, die eine private Pflegezusatzversicherung abschließen, können vom neuen Jahr an einen staatlichen Zuschuss von fünf Euro pro Monat bekommen.
Porto: Bei der Deutschen Post gelten mit dem Jahreswechsel neue Preise. Teurer wird der Standardbrief bis 20 Gramm im nationalen Versand, er kostet bald 58 Cent anstatt 55 Cent wie bisher. Wer noch alte Marken hat, kann in den Postfilialen Ergänzungsmarken für drei Cent kaufen. Teurer wird zudem der Maxibrief (bis 1.000 Gramm), er kostet dann 2,40 Euro. Neben preislichen Änderungen gibt es bei der Post auch Änderungen bei der Produktpalette. So wird beispielsweise der Infobrief zum Jahresende eingestellt.
Rentenversicherungsbeiträge: Zum 1. Januar sinkt der Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung von derzeit 19,6 auf 18,9 Prozent des Bruttolohns. Arbeitnehmer können sich dann netto auf ein Plus auf dem Lohnzettel freuen, denn sie werden insgesamt um rund 3,2 Milliarden Euro entlastet. Die Arbeitskosten der Wirtschaft sinken in gleichem Maße.
Rundfunkbeitrag: Die Rundfunkgebühr wird 2013 zum Rundfunkbeitrag, der geräteunabhängig zu zahlen ist. Für private Haushalte gilt dann: eine Wohnung, ein Beitrag. Sie zahlen künftig einheitlich 17,98 Euro im Monat. Bei Betrieben richtet sich der Beitrag nach der Zahl der Mitarbeiter, der Betriebsstätten und der Fahrzeuge. Betriebe mit bis zu neun Mitarbeitern zahlen 5,99 Euro und Betriebe mit bis zu 20 Mitarbeitern müssen 17,98 aufbringen, andere noch mehr. Zusätzlich werden aber noch pro Firmenfahrzeug 5,99 Euro berechnet. Ein Wagen pro Betriebsstätte ist vom Beitrag befreit.
Schornsteinfegermonopol: In Deutschland fällt das Kehrmonopol. Schornsteinfeger können erstmals auch außerhalb ihres Kehrbezirks tätig werden. Hausbesitzer können dagegen frei wählen, wer bei ihnen die Feuerstätte wartet und kontrolliert. Zudem stehen Eigentümer vom neuen Jahr an in der Pflicht, den Schornsteinfeger rechtzeitig mit der Kehrung zu beauftragen. Ob alle Arbeiten rechtzeitig durchgeführt werden, kontrolliert nach wie vor der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger. Er ist weiterhin für die hoheitlichen Aufgaben wie die Feuerstättenschau, das Ausstellen des Feuerstättenbescheids, Bauabnahmen sowie die Prüfung der Brand- und Betriebssicherheit zuständig.
Umweltzonen: In einigen Städten werden 2013 die Umweltzonen verschärft. Nur noch mit einer grünen Plakette ist die Zufahrt dann unter anderem in Heilbronn, Karlsruhe, Augsburg, Mannheim oder Heidelberg gestattet.
