Bundesverfassungsgericht urteilt erst am 12. September - Homepage - deutsche handwerks zeitung

Politik + Wirtschaft - 16.07.2012

Euro-Rettung

Bundesverfassungsgericht urteilt erst am 12. September

Das Bundesverfassungsgericht will am 12. September sein Urteil über die Euro-Rettungsmaßnahmen verkünden. Auch wenn die Klagen per Eilantrag gestellt wurden, nehmen sich die Richter zwei Monate Zeit, um den dauerhaften Rettungsschirm ESM und die strikten Sparvorgaben des Fiskalpakts zu überprüfen. Finanzminister Schäuble warnt jedoch vor Verwerfungen an den Märkten.

Klaus Eppele/Fotolia
Keine Eilentscheidung am Bundesverfassungsgericht: Die Richter möchten die Klagen gegen ESM und Fiskalpakt genau prüfen. Das Urteil soll am 12. September verkündet werden.

Bevor das Bundesverfassungsgericht kein Urteil gesprochen hat, können der Rettungsschirm ESM und der Fiskalpakt nicht in Kraft treten. Damit werden die wackelnden Euroländer aber vorerst auch kein Geld bekommen und nicht mit den notwendigen Reformen im eigenen Land beginnen können. Weil der Rettungsfonds so dringend gebraucht wird, etwa für einen möglichen Hilfsantrag Italiens, warnt Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble nun vor Verwerfungen an den Märkten, falls es erhebliche Verzögerungen gibt.

Das Gericht hat sich mit dem Termin am 12. Septmber gegen eine schnelle Eilentscheidung innerhalb weniger Wochen entschieden. "Die Richter brauchen mehr Zeit, um eine eingehendere summarische Rechtsprüfung durchführen zu können", sagte Gerichtssprecherin Judith Blohm. Eine Entscheidung innerhalb von zwei bis drei Wochen mit einer reinen Folgenabwägung würde "der herausragenden Bedeutung des Verfahrens" und der "Komplexität der Materie" nicht Rechnung tragen, so Blohm.

Eine "Frage von Wochen"

Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) hatte in der mündlichen Verhandlung am 10. Juli auf einen raschen Richterspruch gedrängt. Nach Auffassung der Bundesregierung sei es eine "Frage von Wochen", sagte er damals. Die Nervosität der Finanzmärkte sei hoch.

Der "Europäische Stabilitätsmechanismus" soll Euro-Staaten in finanzieller Schieflage helfen und ihnen mit 500 Milliarden Euro unter die Arme greifen können, wenn sie am Markt kein Geld mehr bekommen. Der Fiskalpakt schreibt verbindliche Schuldenbremsen in allen Teilnehmerstaaten vor, vorzugsweise mit Verfassungsrang. 25 Länder machen mit: alle EU-Staaten außer Großbritannien und Tschechien.

Letztlich wird gerichtlich geprüft, ob der Bundestag mit seiner Zustimmung zu den weitreichenden Verträgen seine eigene haushaltspolitische Kontrolle zu stark beschnitten und damit gegen das Grundgesetz verstoßen hat. Die Kläger halten wegen der Garantiesumme Deutschlands von 190 Milliarden Euro beim ESM die Haftungsrisiken für nicht verantwortbar.

Gesetze unterzeichnen verboten

Die Zustimmungsgesetze waren am 29. Juni von Bundestag und Bundesrat beschlossenen worden. Nach dem Willen der Kläger soll das Verfassungsgericht dem Bundespräsidenten vorerst untersagen, die Gesetze zu unterzeichnen. Diese einstweilige Anordnung würde dann so lange gelten, bis das Gericht die Verfassungsmäßigkeit der Gesetze in einem Hauptsacheverfahren geklärt hat.

Zur Entscheidung stehen eine von Ex-Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin (SPD) vertretene Massenklage von inzwischen 23.000 Bürgern sowie Anträge einer Professorengruppe, des CSU-Bundestagsabgeordneten Peter Gauweiler und der Linken im Bundestag. dapd

 

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