Der Bundesrat hat die Reform von "Hartz IV" vorerst gestoppt. Die Länderkammer stimmte dem bereits vom Bundestag beschlossenen Gesetz nicht zu. Nun muss im Vermittlungsausschuss verhandelt werden.
Das Gesetz sieht vor, dass die Regelsätze für erwachsene "Hartz IV"-Bezieher zum 1. Januar 2011 um 5 auf 364 Euro steigen. Die Regelsätze für Kinder sollen unverändert bleiben. Das Bildungspaket für mehr als zwei Millionen Kinder aus armen Familien sieht unter anderem Zuschüsse für Schulmaterial, Mittagessen in Schule und Kita sowie Freizeitaktivitäten vor. Bundessozialministerin Ursula von der Leyen (CDU) hat die SPD-geführten Länder zu einer konstruktiven Zusammenarbeit aufgerufen. Die Beteiligten könnten sich "jetzt nicht in den Weihnachtsurlaub verabschieden", sondern müssten gemeinsam nach einer Lösung suchen.
Von der Leyen verteidigte die Reform gegen die Kritik. "Wir haben ein gutes Gesetz vorgelegt", sagte die Ministerin. Der Entwurf sei "Punkt für Punkt verfassungsgerecht durchgerechnet". Die Regierung habe die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts genau eingehalten und den neuen "Hartz"-Regelsatz "mit aller gebotenen Transparenz" ermittelt.
"Ich bedauere, dass Sie nicht eher an den Verhandlungstisch gekommen sind", sagte von der Leyen an die Adresse der SPD-regierten Länder, die sich gegen die Reform gesperrt hatten. Nun könnte die Arbeit beginnen, sagte die Ministerin, "ich bin froh, dass es jetzt los geht."
Die SPD will Union und FDP im Vermittlungsausschuss zur Hartz-IV-Reform auch ein Entgegenkommen beim Mindestlohn abringen. Wenn sich Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) an diesem Punkt nicht bewege, werde es mit den Sozialdemokraten keine Verständigung geben, sagte der parlamentarische Fraktionsgeschäftsführer der SPD, Thomas Oppermann. Bei einer Anhebung des "Hartz IV"-Regelsatzes gehe es auch darum, das Lohnabstandsgebot zu erfüllen. "Und das funktioniert nur, wenn wir in Deutschland Mindestlöhne bekommen." Das gelte insbesondere für die Zeitarbeit.
Die Neuregelung von "Hartz IV" war notwendig geworden, weil das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe die geltenden Regelsätze für verfassungswidrig erklärt hatte.
Keine Mehrheit bekam im Bundesrat ein Vorstoß des SPD-regierten Rheinland-Pfalz, die fünf Euro zusätzlich auch ohne gesetzliche Grundlage bereits ab Januar auszuzahlen und nicht das Ergebnis des Vermittlungsausschusses von Bundestag und Bundesrat abzuwarten. Die Erhöhung könne nicht auf Grundlage eines Beschlusses erfolgen, sagte Bundessozialministerin Ursula von der Leyen (CDU).
dapd
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