Der Bund der Versicherten (BdV) mahnt zur Vorsicht bei Änderungen von Rürup-Verträgen. Viele Versicherer passen derzeit ihre Bedingungen an, damit die Versicherten weiterhin die staatliche Förderung bekommen.
Thorsten Rudnik, Vorstandsmitglied des BdV: „Zwar sollten die Kunden die Änderungen unterschreiben, damit ihnen der Steuervorteil erhalten bleibt. Sie sollten aber vorher genau prüfen, ob sich dadurch Nachteile für sie ergeben.“ Nach Informationen des BdV müssen seit 2010 Rürup-Verträge zertifiziert werden, damit die Beiträge im Rahmen der Einkommenssteuer als Sonderausgaben abgezogen werden können. Da nicht alle Versicherungsbedingungen die gesetzlichen Vorgaben erfüllen, schicken die Anbieter ihren Kunden Korrekturen zu. Diese sollen unterschrieben zurückgesandt werden. Wer sich mit den Anpassungen nicht einverstanden erklärt, verliere seine Steuervorteile, so der BdV.
Rudnik: „Rürup-Sparer sollten kontrollieren, ob die Anbieter ihnen weitere Änderungen, die nicht zertifizierungsrelevant und nachteilig für sie sind, unterjubeln." Falls die Versicherer solche Modifizierungen nicht eindeutig gekennzeichnet hätten, sollten die Verbraucher von den Gesellschaften eine schriftliche Erklärung über die nicht zwingend erforderlichen Änderungen verlangen.
Veränderungen würden meist notwendig, wenn der Rürup-Vertrag mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung kombiniert ist. Da sich die Leistungen dieser Zusatzversicherung an der gesetzlichen Rentenversicherung orientieren sollen, müssen darüberhinausgehende Zahlungen gestrichen werden. Das gelte etwa für die „Soforthilfe“: War bisher ein Kapitalbetrag vereinbart, der sofort bei Eintritt der Berufsunfähigkeit fällig wird, entfällt dieser jetzt.
„Solche Kürzungen des Leistungsumfanges sind zwar notwendig, um die Steuervorteile weiterhin zu bekommen. Die Versicherer halten es aber nicht für erforderlich, auch die Beiträge zu reduzieren. Gegen diese Benachteiligung wird der BdV vorgehen", kritisiert Rudnik.
dhz
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