Befreiung von der Bilanzpflicht
Kleinstunternehmen können von der Pflicht befreit werden, einen Jahresabschluss zu erstellen. Das hat das Europäische Parlament beschlossen. Diese Befreiung müsste jedoch jeweils von den EU-Mitgliedsstaaten bewilligt werden. Klaus Medoch, Vorsitzender des neuen Gewerbeförderungsausschusses der HWK Magdeburg, fordert die Bundesregierung auf, diese Erleichterung für Betriebe so schnell es geht umzusetzen. „Die Befreiung würde Bürokratie abbauen, die Konkurrenzfähigkeit verbessern und das Wachstumspotenzial fördern“, so Klaus Medoch.
Die Befreiung träfe auf Unternehmen zu, die zwei der folgenden Kriterien erfüllen: Die Bilanzsumme liegt unter 500.000 Euro, der Nettoumsatz unter einer Million Euro und/oder es sind durchschnittlich zehn Mitarbeiter angestellt. Nach wie vor werden Kleinstunternehmen aber die Pflicht zur Führung von Aufzeichnungen haben, aus denen der Geschäftsverkehr und die finanzielle Lage hervorgehen.