Unterschreiten Einzelkaufleute an zwei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren handelsrechtlich bestimmte Umsatz- und Gewinngrenzen, können sie nach den neuen Vorschriften des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) von der Bilanzierung zur Einnahmenüberschussrechnung wechseln. In der Praxis stellt sich vor allem die Frage, wer letztendlich profitiert und ab wann gewechselt werden darf.
Die Vorteile, handelsrechtlich von der Bilanzierung befreit zu sein, lassen sich sehen. Begünstigte Einzelkaufleute müssen weder Bücher führen, noch ein Inventar erstellen. Begünstigt sind nur Einzelkaufleute, nicht dagegen Personengesellschaften oder Kapitalgesellschaften. Die Befreiung von der Buchführungspflicht entfällt nach §§ 241a und 242 Abs. 4 HGB stets dann, wenn in zwei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren
Hier ist eine Besonderheit für Gründer zu beachten: Hier genügt es für die Befreiung, wenn die Umsatz- und Gewinnhöchstgrenze am ersten Abschlussstichtag nach der Neugründung nicht überschritten sind.
Diese neuen Vorschriften zur Befreiung von der Buchführungspflicht sind erstmals für nach dem 31. Dezember 2007 beginnende Geschäftsjahre anzuwenden.
Beispiel: Einzelkaufmann Huber hat in den Jahren 2007 und 2008 handelsrechtlich folgende Umsatz- und Gewinnzahlen.
Folge: Da in zwei aufeinanderfolgenden Jahren die Höchstgrenzen nicht überschritten wurden, darf Einzelkaufmann Huber bereits für 2008 zur Einnahmenüberschussrechnung wechseln.
Tipp: Einen Strich durch Rechnung kann Einzelkaufleuten nur das Finanzamt machen. Denn da der Gewinn eines Unternehmens handels- und steuerrechtlich wegen unterschiedlicher Wahlrechte unterschiedlich hoch ausfallen kann, könnte die Gewinnhöchstgrenze handelsrechtlich unterschritten und steuerlich überschritten werden. In diesem Fall macht der Wechsel zur Einnahmenüberschussrechnung nach Handelsrecht keinen Sinn, weil sich steuerlich nach § 141 Abgabenordnung eine Buchführungspflicht ergibt.
Wechsel zur Einnahmenüberschussrechnung: Vor- und Nachteile abwägen?
DHZ-Steuerexperte Bernhard Köstler
Meinung
Die deutsche Wirtschaft und der deutsche Steuerzahler müssen sich wohl damit abfinden, mit noch größeren Beträgen für die Schulden klammer Euro-Partnerländer haften zu müssen. Statt Schuldenabbau also neue Schuldenberge? Dies scheint der bittere, gemeinsame Nenner der Wahlen in Frankreich und Griechenland zu sein.
Leute
Familienfreundliche Arbeitsmodelle sind nicht nur Konzernen vorbehalten. Matthias Krieger hat dies für eine Handwerksfirma vorbildlich etabliert.
Reise
Das Rofangebirge am Achensee, ideal für Profis und Einsteiger. Und nach einer spannenden Tour mit Helm, Klettergurt und Karabinerhaken kommt die Erkenntnis: Bergsteigen ist kein Klacks.