BilMoG - Wechsel zur Einnahmenüberschussrechnung: Vor- und Nachteile abwägen? - Das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) - deutsche handwerks zeitung

Das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) - 01.01.2005

BilMoG - Wechsel zur Einnahmenüberschussrechnung: Vor- und Nachteile abwägen?

Überschreiten Einzelkaufleute an zwei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren bei den Umsatzerlösen jeweils die Höchstgrenze von 500.000 Euro nicht und betrugen die Gewinne dieser Geschäftsjahre jeweils nicht mehr als 50.000 Euro, darf nach den neuen Vorschriften des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) handelsrechtlich von der Bilanzierung zur Einnahmenüberschussrechung gewechselt werden. Hierbei gilt es Vor- und Nachteile abzuwägen.

Plant ein Einzelkaufmann handels- und steuerrechtlich den Wechsel zur Einnahmenüberschussrechnung, sollte er mit seinem Steuerberater im Vorfeld die folgenden Vor- und Nachteile abklopfen. Nicht immer bringt der Wechsel nämlich Vorteile.

Vor- und Nachteile zum Wechsel von der Bilanzierung zur Einnahmenüberschussrechnung

Argumente, die gegen einen Wechsel sprechen

  • Die Bilanzierung ist eine wichtige Informationsquelle zur Preisgestaltung, Kalkulation, Planung und Kontrolle des Unternehmens.

  • Aus der Bilanz können Banken die Kreditwürdigkeit eines Unternehmens besser ableiten als aus einer wenig aussagekräftigen Einnahmenüberschussrechnung.

  • Die Bilanzierung ermöglicht eine periodengerechte Gewinnermittlung.

  • Der Betriebsinhaber beabsichtigt in absehbarer Zeit den Verkauf oder die Aufgabe. Da bei Aufgabe oder Verkauf des Betriebs eine Bilanz erstellt werden muss, ist der Übergang zur Einnahmenüberschussrechnung zur Bilanzierung und später wieder zurück nicht sinnvoll, da jedes Mal hohe Einmalkosten entstehen.

  • Finanzielle Risiken dürfen nicht mehr in Form von Rückstellungen gewinnmindernd berücksichtigt werden.

  • Das Wahlrecht zur Thesaurierungsbesteuerung bei der Einkommensteuer ist nur bilanzierenden Unternehmen vorbehalten.

Argumente, die für einen Wechsel sprechen

  • Die Einnahmenüberschussrechnung ist einfach, verständlich und vor allem meist bezüglich der Beratungshonorare kostengünstiger als die Bilanz.

  • Bei der Einnahmenüberschussrechnung ist die gezielte Verlagerung der Einnahmen und Ausgaben aufgrund des Zu- und Abflussprinzips möglich.

  • Inventurarbeiten sind bei der Einnahmenüberschussrechnung nicht mehr notwendig.

  • Für Unternehmer, die keine Bücher führen müssen, gilt umsatzsteuerlich die Ist-Versteuerung. Die Umsatzsteuer aus ihren Ausgangsrechnungen wird danach erst bei Bezahlung der Ausgangsrechnung durch den Kunden fällig.

  • Auch die Vorsteuerpauschalierung für bestimmte Branchen winkt nur Unternehmern, die bestimmte Umsatzgrenzen unterschreiten und die außerdem nicht zur Buchführung verpflichtet sind.

Was bewirkt dieses Gesetz eigentlich?

DHZ-Steuerexperte Bernhard Köstler

 
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