Überschreiten Einzelkaufleute an zwei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren bei den Umsatzerlösen jeweils die Höchstgrenze von 500.000 Euro nicht und betrugen die Gewinne dieser Geschäftsjahre jeweils nicht mehr als 50.000 Euro, darf nach den neuen Vorschriften des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) handelsrechtlich von der Bilanzierung zur Einnahmenüberschussrechung gewechselt werden. Hierbei gilt es Vor- und Nachteile abzuwägen.
Plant ein Einzelkaufmann handels- und steuerrechtlich den Wechsel zur Einnahmenüberschussrechnung, sollte er mit seinem Steuerberater im Vorfeld die folgenden Vor- und Nachteile abklopfen. Nicht immer bringt der Wechsel nämlich Vorteile.
Argumente, die gegen einen Wechsel sprechen
Argumente, die für einen Wechsel sprechen
Was bewirkt dieses Gesetz eigentlich?
DHZ-Steuerexperte Bernhard Köstler
Meinung
Die deutsche Wirtschaft und der deutsche Steuerzahler müssen sich wohl damit abfinden, mit noch größeren Beträgen für die Schulden klammer Euro-Partnerländer haften zu müssen. Statt Schuldenabbau also neue Schuldenberge? Dies scheint der bittere, gemeinsame Nenner der Wahlen in Frankreich und Griechenland zu sein.
Leute
Familienfreundliche Arbeitsmodelle sind nicht nur Konzernen vorbehalten. Matthias Krieger hat dies für eine Handwerksfirma vorbildlich etabliert.
Reise
Das Rofangebirge am Achensee, ideal für Profis und Einsteiger. Und nach einer spannenden Tour mit Helm, Klettergurt und Karabinerhaken kommt die Erkenntnis: Bergsteigen ist kein Klacks.