BilMoG: Was bewirkt dieses Gesetz eigentlich? - Das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) - deutsche handwerks zeitung

Das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) - 01.01.2005

BilMoG: Was bewirkt dieses Gesetz eigentlich?

Seit Monaten geistern hunderte von Meldungen zum Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz, kurz BilMoG, durch Fachzeitschriften, durchs Internet und durch Unternehmerzeitschriften. Da immer wieder die Rede davon war, dass die Änderungen erstmals 2010 greifen, haben sich die wenigsten Handwerksbetriebe bisher mit dieser Thematik auseinandergesetzt. Aus diesem Grund ist vielen Betriebsinhabern eigentlich noch gar nicht klar, was sich eigentlich ändert.

Das Hauptziel des BilMoG ist neben der Modernisierung des handelsrechtlichen Bilanzrechts eine deutlich höhere Transparenz der Bilanz. Kleinen und mittleren Unternehmern soll durch das BilMoG außerdem ein modernes Bilanzrecht eröffnet werden, ohne auf die "International Financial Reporting Standards (IFRS)" übergehen zu müssen. Die Annäherung der Handelsbilanz an die internationalen Rechnungsvorschriften nach IFRS wird durch die Beseitigung bestehender handelsrechtlicher Ausweis- und Bewertungswahlrechte und einer Anhebung des Informationsniveaus erreicht.

Die höhere Transparenz ist nicht nur für interne Zwecke (z.B. Kalkulation oder Einnahmen-/Kostenanalyse) von Vorteil, sondern auch gegenüber Unternehmensfremden. Bei Bedarf von Fremdkapital sind Bankberater oder potenzielle Partner aufgrund der neuen Bilanzierungsvorschriften schneller und effektiver über die Lage und die Bonität des Unternehmens informiert.

Tipp: Mehr Steuern entstehen durch das Bilanzmodernisierungsgesetz grundsätzlich nicht. Denn die neuen Vorschriften ändern lediglich die Vorgaben, Pflichten und Wahrechte zur handelsrechtlichen Gewinnermittlung. Auch wenn handelrechtlich die Vorgaben des BilMoG anzuwenden sind, gelten steuerlich weiterhin die bisherigen Vorschriften. Das hat zur Folge, dass künftig häufiger zwei Bilanzen – eine Handels- und eine abweichende Steuerbilanz – erstellt werden müssen.

Wichtige Änderungen durch das BilMoG im Überblick

DHZ-Steuerexperte Bernhard Köstler

 
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