BilMoG: Die wichtigen Änderungen im Überblick - Das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) - deutsche handwerks zeitung

Das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) - 01.01.2005

BilMoG: Die wichtigen Änderungen im Überblick

Das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) bietet zahlreiche neue Vorschriften. Hier einige der für Handwerksbetriebe interessantesten Änderungen im Überblick:

  • Schwellenwerte: Einzelkaufleute, die in zwei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren 500.000 Euro Umsatz und 50.000 Euro Gewinn nicht überschreiten, werden von der Verpflichtung zur Buchführung, Inventur und Bilanzierung nach den handelsrechtlichen Vorschriften befreit.

  • Größenklassen: Die Größenklassen für die Bestimmung der Informationspflichten einzelner Unternehmen werden um 20 Prozent angehoben. Die Erleichterungen für kleinere Kapitalgesellschaften kommen dadurch mehr Unternehmen zugute. Die Schwellenwerte werden für kleine Unternehmen auf 4.840.000 Euro Bilanzsumme (bisher 4.015.000 Euro), 9.680.000 Euro Umsatzerlöse (bisher 8.030.000 Euro) und angehoben. Für große Unternehmen in diesem Sinne gelten die Schwellen von 19.250.000 Euro Bilanzsumme (bisher 16.060.000 Euro) und Umsatzerlöse von 38.500.000 Euro (bisher 32.120.000 Euro). An der Arbeitnehmerzahl von 50 für kleine und 250 für große Unternehmen hat sich nichts geändert.

  • Aktivierung selbst geschaffener immaterieller Wirtschaftsgüter: Entwicklungskosten für selbst geschaffene immaterielle Vermögenswerte können in der Handelsbilanz aktiviert werden. Forschungskosten dürfen dagegen nicht aktiviert werden. Ist eine Trennung zwischen Entwicklungs- und Forschungskosten nicht einwandfrei möglich, scheidet eine Aktivierung aus. Vom Aktivierungswahlrecht sind zudem selbst geschaffene Marken, Drucktitel, Verlagsrechte und Kundenlisten ausgeschlossen.

  • Rückstellungen: Bei Rückstellungen werden künftige Entwicklungen stärker als bisher zu berücksichtigen sein. Sie sind zudem abzuzinsen.

  • Rechnungsabgrenzung: Bisher war es bilanziell möglich, als Aufwand behandelte Zahlungen für Umsatzsteuer auf Abschlagszahlungsanforderungen sowie Zölle und Verbrauchssteuern als aktive Rechnungsabgrenzung auszuweisen. Bei Anwendung des BilMoG gilt nun die Pflicht zur Ausweisung als aktiver Rechnungsabgrenzungsposten.

  • Herstellungskosten: Die Herstellungskosten in der Handelsbilanz sind um die Positionen Materialkosten, Fertigungsgemeinkosten und um Abschreibungen auf das Anlagevermögen (soweit diese der Herstellung zuzurechnen sind) zu erweitern. Der handelsrechtliche Begriff der Herstellung wird also insoweit an die unterste Bewertung laut Steuerbilanz angepasst.

  • Ausstehende Einlagen: Nicht eingeforderte ausstehende Einlagen auf das Eigenkapital waren bisher auf der Aktivseite auszuweisen. Künftig dürfen die ausstehenden Einlagen nicht mehr auf der Aktivseite ausgewiesen werden. Vielmehr ist das Eigenkapital um die ausstehenden Einlagen zu kürzen.

2008, 2009 oder 2010 – wann treten die Neuerungen in Kraft?

DHZ-Steuerexperte Bernhard Köstler

 
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