BilMoG: Die wichtigen Änderungen im Überblick - Das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) - deutsche handwerks zeitung

Das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) - 01.01.2005

BilMoG: Die wichtigen Änderungen im Überblick

Das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) bietet zahlreiche neue Vorschriften. Hier einige der für Handwerksbetriebe interessantesten Änderungen im Überblick:

  • Schwellenwerte: Einzelkaufleute, die in zwei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren 500.000 Euro Umsatz und 50.000 Euro Gewinn nicht überschreiten, werden von der Verpflichtung zur Buchführung, Inventur und Bilanzierung nach den handelsrechtlichen Vorschriften befreit.

  • Größenklassen: Die Größenklassen für die Bestimmung der Informationspflichten einzelner Unternehmen werden um 20 Prozent angehoben. Die Erleichterungen für kleinere Kapitalgesellschaften kommen dadurch mehr Unternehmen zugute. Die Schwellenwerte werden für kleine Unternehmen auf 4.840.000 Euro Bilanzsumme (bisher 4.015.000 Euro), 9.680.000 Euro Umsatzerlöse (bisher 8.030.000 Euro) und angehoben. Für große Unternehmen in diesem Sinne gelten die Schwellen von 19.250.000 Euro Bilanzsumme (bisher 16.060.000 Euro) und Umsatzerlöse von 38.500.000 Euro (bisher 32.120.000 Euro). An der Arbeitnehmerzahl von 50 für kleine und 250 für große Unternehmen hat sich nichts geändert.

  • Aktivierung selbst geschaffener immaterieller Wirtschaftsgüter: Entwicklungskosten für selbst geschaffene immaterielle Vermögenswerte können in der Handelsbilanz aktiviert werden. Forschungskosten dürfen dagegen nicht aktiviert werden. Ist eine Trennung zwischen Entwicklungs- und Forschungskosten nicht einwandfrei möglich, scheidet eine Aktivierung aus. Vom Aktivierungswahlrecht sind zudem selbst geschaffene Marken, Drucktitel, Verlagsrechte und Kundenlisten ausgeschlossen.

  • Rückstellungen: Bei Rückstellungen werden künftige Entwicklungen stärker als bisher zu berücksichtigen sein. Sie sind zudem abzuzinsen.

  • Rechnungsabgrenzung: Bisher war es bilanziell möglich, als Aufwand behandelte Zahlungen für Umsatzsteuer auf Abschlagszahlungsanforderungen sowie Zölle und Verbrauchssteuern als aktive Rechnungsabgrenzung auszuweisen. Bei Anwendung des BilMoG gilt nun die Pflicht zur Ausweisung als aktiver Rechnungsabgrenzungsposten.

  • Herstellungskosten: Die Herstellungskosten in der Handelsbilanz sind um die Positionen Materialkosten, Fertigungsgemeinkosten und um Abschreibungen auf das Anlagevermögen (soweit diese der Herstellung zuzurechnen sind) zu erweitern. Der handelsrechtliche Begriff der Herstellung wird also insoweit an die unterste Bewertung laut Steuerbilanz angepasst.

  • Ausstehende Einlagen: Nicht eingeforderte ausstehende Einlagen auf das Eigenkapital waren bisher auf der Aktivseite auszuweisen. Künftig dürfen die ausstehenden Einlagen nicht mehr auf der Aktivseite ausgewiesen werden. Vielmehr ist das Eigenkapital um die ausstehenden Einlagen zu kürzen.

2008, 2009 oder 2010 – wann treten die Neuerungen in Kraft?

DHZ-Steuerexperte Bernhard Köstler

 
© deutsche-handwerks-zeitung.de 2012
Alle Rechte vorbehalten

Kommentare und Bewertungen Kommentar verfassen

Durchschnittliche Bewertung dieses Artikels:
starstarstarstarstar
(0 Bewertungen)
Ihre Bewertung dieses Artikels:

Zum Bewerten klicken Sie bitte auf die Sterne

Es sind noch keine Kommentare vorhanden. Schreiben Sie den ersten Kommentar

Umfrage

Solarkürzung: Soll sie kommen oder nicht?

Lexika

Web 2.0

Der Begriff "Web 2.0" entstand im Zusammenhang mit einer Konferenz gleichen Namens, die der amerikanische Verleger und IT-Experte Tim O'Reilly ins Leben rief.

Meinung

Letzter Hoffnungsanker Gelddrucken?

Die deutsche Wirtschaft und der deutsche Steuerzahler müssen sich wohl damit abfinden, mit noch größeren Beträgen für die Schulden klammer Euro-Partnerländer haften zu müssen. Statt Schuldenabbau also neue Schuldenberge? Dies scheint der bittere, gemeinsame Nenner der Wahlen in Frankreich und Griechenland zu sein. Von Hajo Friedrich

Leute

Krieger hält seine Leute in Balance

Familienfreundliche Arbeitsmodelle sind nicht nur Konzernen vorbehalten. Matthias Krieger hat dies für eine Handwerksfirma vorbildlich etabliert.

Steuerarchiv

 
Alle täglichen Steuertipps zum Nachlesen im Archiv.

Reise

Nur nicht nach unten schauen!

Das Rofangebirge am Achensee, ideal für Profis und Einsteiger. Und nach einer spannenden Tour mit Helm, Klettergurt und Karabinerhaken kommt die Erkenntnis: Bergsteigen ist kein Klacks. Von Raimund Haser

Newsletter

DHZ-Aktuell

Termine

26.05.2012 - 29.05.2012
ENVER
28.05.2012 - 02.06.2012
BIEMH
28.05.2012 - 01.06.2012
METALLOOBRABOTKA