BilMoG: 2008, 2009 oder 2010 – wann treten die Neuerungen in Kraft? - Das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) - deutsche handwerks zeitung

Das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) - 01.01.2005

BilMoG: 2008, 2009 oder 2010 – wann treten die Neuerungen in Kraft?

Verwirrend sind die vielen Berichterstattungen zum Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) sowieso schon. Doch damit nicht genug. In jeder zweiten Meldung wird ein anderer Zeitpunkt genannt, in dem die Neuregelungen der handelsrechtlichen Bilanzierung anzuwenden sein sollen. Die Deutsche Handwerks Zeitung hat nachgeforscht und zwischen den Zeilen gelesen.

Tatsächlich ist das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz nicht ohne Wenn und Aber erst ab dem Jahr 2010 anzuwenden. Die Neuregelungen können bereits Auswirkungen auf die Jahre 2008 und 2009 haben. Hier ist folgende Unterscheidung zu treffen:

  • Anwendung 2008 – Befreiung von der Buchführungspflicht: Beträgt bei einem Einzelkaufmann der Umsatz in den Jahren 2007 und 2008 jeweils nicht mehr als 500.000 Euro und der handelsrechtliche Gewinn in diesen beiden Jahren nicht mehr als 50.000 Euro, darf bereits für 2008 zur Einnahmen-Überschussrechnung gewechselt werden.

  • Anwendung 2008 – Größenklassen: Für die Beurteilung, welcher Größenklasse eine GmbH 2008 angehört und welche Rechte und Pflichten bei der handelsrechtlichen Bilanzerstellung 2008 zu beachten sind, sind die Größenmerkmale der Jahre 2006 bis 2009 gegenüberzustellen.

  • Anwendung 2009 – freiwillige Anwendung: Grundsätzlich sind die Änderungen in der handelsrechtlichen Bilanz erstmals ab 1 Januar 2010 anzuwenden. Doch es gibt ein Wahlrecht. Handwerksbetriebe können die Neuregelungen ausnahmsweise bereits ab 2009 anwenden.

  • Anwendung 2010 – Normalfall: Wer die handelsrechtlichen Neuregelungen des BilMoG nicht bereits freiwillig 2009 berücksichtigt, muss diese erstmals 2010 zwingend anwenden.

Tipp: Sollen die Vorschriften des BilMoG bereits 2009 freiwillig angewandt werden, kann sich der Handwerksbetrieb nicht nur die "Rosinen herauspicken" – also nur die für ihn vorteilhaften Änderungen in die Bilanz aufnehmen. Bei freiwilliger Anwendung sind sämtliche Änderungen bereits 2009 umzusetzen.

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DHZ-Steuerexperte Bernhard Köstler

 
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