Verwirrend sind die vielen Berichterstattungen zum Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) sowieso schon. Doch damit nicht genug. In jeder zweiten Meldung wird ein anderer Zeitpunkt genannt, in dem die Neuregelungen der handelsrechtlichen Bilanzierung anzuwenden sein sollen. Die Deutsche Handwerks Zeitung hat nachgeforscht und zwischen den Zeilen gelesen.
Tatsächlich ist das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz nicht ohne Wenn und Aber erst ab dem Jahr 2010 anzuwenden. Die Neuregelungen können bereits Auswirkungen auf die Jahre 2008 und 2009 haben. Hier ist folgende Unterscheidung zu treffen:
Tipp: Sollen die Vorschriften des BilMoG bereits 2009 freiwillig angewandt werden, kann sich der Handwerksbetrieb nicht nur die "Rosinen herauspicken" – also nur die für ihn vorteilhaften Änderungen in die Bilanz aufnehmen. Bei freiwilliger Anwendung sind sämtliche Änderungen bereits 2009 umzusetzen.
Neue Bewertungsregeln für Rückstellungen
DHZ-Steuerexperte Bernhard Köstler
Meinung
Die deutsche Wirtschaft und der deutsche Steuerzahler müssen sich wohl damit abfinden, mit noch größeren Beträgen für die Schulden klammer Euro-Partnerländer haften zu müssen. Statt Schuldenabbau also neue Schuldenberge? Dies scheint der bittere, gemeinsame Nenner der Wahlen in Frankreich und Griechenland zu sein.
Leute
Familienfreundliche Arbeitsmodelle sind nicht nur Konzernen vorbehalten. Matthias Krieger hat dies für eine Handwerksfirma vorbildlich etabliert.
Reise
Das Rofangebirge am Achensee, ideal für Profis und Einsteiger. Und nach einer spannenden Tour mit Helm, Klettergurt und Karabinerhaken kommt die Erkenntnis: Bergsteigen ist kein Klacks.