Betriebsprüfung: Terminverschiebung bis 2013 ist erlaubt - Recht + Steuern - deutsche handwerks zeitung

Recht + Steuern - 24.09.2012

Steuer aktuell

Betriebsprüfung: Terminverschiebung bis 2013 ist erlaubt

In den letzten Monaten des Jahres wird es für die meisten Handwerksbetriebe noch einmal richtig stressig. Da passt es überhaupt nicht, dass sich auch noch der Betriebsprüfer des Finanzamts für eine Prüfung anmeldet. Doch der Termin kann auf das nächste Jahr verschoben werden.

dhz

Kündigt ein Betriebsprüfer für dieses Jahr noch eine Prüfung an, kann das verschiedene Gründe haben. Entweder hat er Leerlauf und schiebt Ihren Betrieb zur Prüfung zwischen mehrere Prüfungen oder ein Steuerjahr droht am 31. Dezember 2012 zu verjähren. Doch passt Ihnen eine Prüfung im Jahr 2012 zeitlich überhaupt nicht, beantragen Sie eine Verschiebung ins Jahr 2013.

Gute Gründe helfen bei Verschiebung des Prüfungsbeginns

Damit das Finanzamt Ihrem Anliegen entspricht und erst im Jahr 2013 mit seiner Prüfung beginnt, empfiehlt sich folgende Vorgehensweise:

  • Beantragen Sie die Verschiebung des Prüfungstermins schriftlich und bitten Sie um eine schriftliche Bestätigung vom Finanzamt.
  • Schildern Sie dem Finanzamt in diesem schriftlichen Antrag detailliert, warum Ihnen eine Prüfung in 2012 zeitlich nicht passt (hohe Auftragslage, Urlaubszeit der notwendigen Ansprechpartner, Steuerberater hat keine Zeit, kein Raum zu Verfügung – erst wieder im nächsten Jahr, etc.).
  • Lehnt der Prüfer die Verschiebung des Prüfungstermins ab, setzen Sie sich telefonisch mit dessen Vorgesetzten und wenn das auch nichts bringt, mit dem Leiter der Betriebsprüfungsstelle in Verbindung. Dort hat man meist mehr Verständnis und mehr Kompromissbereitschaft.

Tipp: Was Sie vermeiden sollten, ist die Einlegung eines Einspruchs gegen die Prüfungsanordnung. Das führt leider nicht zum gewünschten Ergebnis. Im Gegenteil: Bei Einlegung eines Einspruch hat der Prüfer viel Schreibkram zu erledigen, was wohl im Endeffekt zu einer kleinlicheren Prüfung führen dürfte. dhz

Weitere Steuertipps gibt es im DHZ-Steuerarchiv.

 
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