In den letzten Monaten des Jahres wird es für die meisten Handwerksbetriebe noch einmal richtig stressig. Da passt es überhaupt nicht, dass sich auch noch der Betriebsprüfer des Finanzamts für eine Prüfung anmeldet. Doch der Termin kann auf das nächste Jahr verschoben werden.
Kündigt ein Betriebsprüfer für dieses Jahr noch eine Prüfung an, kann das verschiedene Gründe haben. Entweder hat er Leerlauf und schiebt Ihren Betrieb zur Prüfung zwischen mehrere Prüfungen oder ein Steuerjahr droht am 31. Dezember 2012 zu verjähren. Doch passt Ihnen eine Prüfung im Jahr 2012 zeitlich überhaupt nicht, beantragen Sie eine Verschiebung ins Jahr 2013.
Damit das Finanzamt Ihrem Anliegen entspricht und erst im Jahr 2013 mit seiner Prüfung beginnt, empfiehlt sich folgende Vorgehensweise:
Tipp: Was Sie vermeiden sollten, ist die Einlegung eines Einspruchs gegen die Prüfungsanordnung. Das führt leider nicht zum gewünschten Ergebnis. Im Gegenteil: Bei Einlegung eines Einspruch hat der Prüfer viel Schreibkram zu erledigen, was wohl im Endeffekt zu einer kleinlicheren Prüfung führen dürfte. dhz
Weitere Steuertipps gibt es im DHZ-Steuerarchiv.
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