Berufsunfähigkeitsversicherung: Wissen, worauf es ankommt - Homepage - deutsche handwerks zeitung

Finanzen + Geld - 19.07.2012

Beratung gut vorbereiten

Berufsunfähigkeitsversicherung: Wissen, worauf es ankommt

Wer eine Berufsunfähigkeitsversicherung sucht, lässt sich meist von einem Makler oder Vertreter beraten. In ein solches Beratungsgespräch sollte niemand unvorbereitet gehen, denn nur wer weiß, wie sein Schutz aussehen soll, der bekommt auch eine individuell passende Berufsunfähigkeitsversicherung.

Stauke/Fotolia.com
Nicht immer lohnt sich ein Wechsel der Versicherung. Versicherte sollten zwischen Ersparnis und Qualität der Leistung gut abwägen.

Professionelle Makler und Vertreter fragen im Beratungsgespräch für den optimalen Schutz viele Einzelpunkte ab. Mit der folgenden Übersicht ist man als Verbraucher vorbereitet.

Die Rente: Entscheidend für die Qualität des Versicherungsschutzes ist die Höhe der Rente, die im Vertrag vereinbart wird. Verbraucher sollten einen Betrag wählen, der möglichst nah an das aktuelle Nettoeinkommen heranreicht. Als Faustregel gilt: Wird man berufsunfähig, sollten mindestens 80 Prozent des letzten Nettoeinkommens zur Verfügung stehen. Gleichzeitig sollte mit einer Nachversicherungsgarantie oder Dynamik die Möglichkeit bestehen, die Rente an das steigende Lohnniveau anzupassen. Ebenfalls ein wichtiger Punkt sind die sogenannten Karenzzeiten. Der Vertrag sollte die Zahlung der Rente sofort bei Eintritt der Berufsunfähigkeit vorsehen – und nicht erst nach Ablauf einer Karenzzeit von 6, 12, 18 oder 24 Monaten. Denn sonst droht eine finanzielle Lücke, die oft nur schwer zu füllen ist.

Die Vertragsdauer: Im Ernstfall geht eine Berufsunfähigkeitsrente nahtlos in die gesetzliche Altersrente über, damit keine einkommenslose Zeit zu überbrücken ist. Zumindest bis zum 60. Lebensjahr sollte der Schutz jedoch immer laufen - notfalls muss man sich auf die nicht immer ganz leichte Suche nach einem Anbieter machen, der die gewünschte Vertragsdauer anbietet. Hierbei kann der Makler helfen.

Stressige und gefährliche Berufe sind teurer in der Versicherung

Der Beruf: Die Höhe der Prämie hängt nicht nur von der Rentenhöhe und der Vertragslaufzeit ab. Ein wichtiger Faktor ist der Beruf. Stressige und gefährliche Berufe erhöhen das Risiko einer Berufsunfähigkeit. Als geringes Risiko für eine mögliche Berufsunfähigkeit werden dabei vor allem Hochqualifizierte und Akademiker eingestuft, am Ende der Liste stehen neben Angestellten und Selbstständigen mit hoher körperlicher Belastung auch viele andere Handwerker, bei denen körperliche Arbeit an der Tagesordnung ist.

Besondere Risikofaktoren: Bei gefährlichen Hobbys sind oft Zuschläge für die Absicherung gegen Berufsunfähigkeit erforderlich. Als gefährlich stufen die Versicherungen dabei auch schon Radrennen, Wellenreiten und Eishockey ein und verlangen 50 Prozent mehr Prämie. Skispringer und Boxer zahlen sogar 100 Prozent mehr für die mögliche Rente bei Berufsunfähigkeit. Kaum gegen Berufsunfähigkeit versicherbar sind Motocross-Fahrer und Rennrodler.

Die Verweisungsmöglichkeiten: Die Qualität des Versicherungsschutzes hängt entscheidend von der Qualität des Bedingungswerks ab, also des Kleingedruckten, das dem Vertrag zugrunde liegt. Dabei gibt es einige Klauseln, die besonders wichtig sind. Das beste Beispiel ist die abstrakte Verweisung. Sie ist für Versicherer eine ganz einfache Möglichkeit, um sich aus der Verpflichtung zur Rentenzahlung zu lösen. Deshalb ist es am besten, wenn im Vertrag auf die abstrakte Verweisung ganz verzichtet wird.

Rente heutzutage schon bei Sechs-Monats-Prognose möglich

Der Prognosezeitraum: In älteren Versicherungsbedingungen wurde dann von einer Berufsunfähigkeit ausgegangen, wenn der Arzt eine Berufsunfähigkeit bescheinigen konnte, die voraussichtlich bleibend war – und damit mindestens drei Jahre andauern sollte. Neuere und vorteilhaftere Versicherungsbedingungen sehen vor, dass die Rente schon bei einer Sechs-Monats-Prognose gezahlt wird.

Die Meldefristen: Oft geht der tatsächlichen Invalidität ein langer Krankheitsprozess voraus, bevor ein Gedanke an die dauernde Berufsunfähigkeit verschwendet wird. Und für diesen Fall sind lange Meldefristen von Vorteil, die auch eine rückwirkende Zahlung erlauben – von dem Moment an, in dem bereits Berufsunfähigkeit vorlag, ohne dass der Betroffene bereits davon wusste. Ohne solche rückwirkenden Meldefristen zahlt die Versicherung erst ab dem Moment, in dem die Berufsunfähigkeit gemeldet wurde – und es geht im Falle eines Falles viel Geld verloren, weil die Rente nicht nachgezahlt wird. dapd

 
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