EU-Richtlinie zur Berufsanerkennung tritt in Kraft. Schleyer: "Das fördert die Mobilität unserer Betriebe."
Alle deutschen Meisterberufe sollen auf Niveau drei des fünfstufigen EU-Schemas zur Unterscheidung von Berufsabschlüssen eingestuft werden. Die Liste reicht von Stufe 1 (Befähigungsnachweis) bis Stufe 5 (Hochschuldiplom). Stufe 3 entspricht der Qualifikation Diplom mit kurzem Ausbildungsgang. Für die Neuregelung hat sich der EU-Regelungsausschuss zur Umsetzung der europäischen Berufsanerkennungsrichtlinie ausgesprochen. Der Ausschuss folgt damit der Forderung der Bundesregierung und des ZDH. "Damit wird die Mobilität der deutschen Meisterbetriebe in Europa befördert", sagte ZDH-Generalsekretär Hanns-Eberhard Schleyer.
In der ursprünglichen Fassung rangierte der Großteil der deutschen, österreichischen und luxemburgischen Meisterabschlüsse nur auf der zweiten Stufe. Diese Einstufung setzt lediglich den Besitz eines Prüfungszeugnisses über eine Berufsausbildung voraus. Der ZDH erwartet, dass das Europaparlament dieser Nachbesserung der Richtlinie zustimmt und die Änderungsverordnung Ende November, spätestens aber im Dezember, in Kraft treten kann.