Die Ministerpräsidenten der Bundesländer haben sich nun auf die Einführung einer Gebühr für internetfähige PCs verständigt. Ab Januar kommenden Jahres wird für sie die Rundfunkgebühr in Höhe von 5,52 Euro fällig. Allerdings nur dann, wenn bislang weder ein Radio – inklusive Firmen-Pkw – noch ein Fernseher bei der Gebühreneinzugszentrale (GEZ) angemeldet ist. Die Ministerpräsidenten plädierten zugleich dafür, innerhalb eines Jahres eine Neuregelung der Rundfunkgebühren sicherzustellen. Maßgebliche Wirtschaftsverbände – so auch der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) – haben sich dafür ausgesprochen, bei der Gebührenpflicht nicht mehr an der Zahl der Geräte anzuknüpfen. Dies sei angesichts der technischen Entwicklung überholt. Die Verbände hatten sich auch gewünscht, bis zu einer endgültigen Entscheidung darüber die Erhebung der Gebühr auf Internet-PCs auszusetzen. los