ARD und ZDF haben den Bundesländern vorgeschlagen, bis auf Weiteres nur einen Teilbetrag der Gebühr für internetfähige PCs zu erheben. Die Rundfunkkommission der Länder hat die Entscheidung darüber an die Ministerpräsidenten weitergegeben. Erst wenn sie zustimmen, muss ab 1. 1. 2007 für internetfähige PCs nur die Hörfunkgebühr von 5,52 Euro pro Monat gezahlt werden und nicht die volle Fernsehgebühr von 17,03 Euro. Die PC-Gebührenpflicht würde dann nur für Haushalte oder Betriebe gelten, die bislang weder ein Radio – inklusive Firmen-Pkw – noch einen Fernseher bei der Gebühreneinzugszentrale (GEZ) angemeldet haben. los