Der Streit zwischen EU-Kommission und Bundesregierung über den Namensschutz für die deutschen Sparkassen scheint vorerst beigelegt. Nach Mitteilung des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes sei ein Ergebnis gefunden worden, so dass der § 40 Kreditwesengesetz in vollem Umfang und unverändert erhalten bleibt. In diesem Paragraphen ist geregelt, dass die Bezeichnung Sparkasse nur öffentlich-rechtliche Sparkassen führen dürfen. Für die Berliner Sparkasse allerdings, die im kommenden Jahr zum Verkauf steht, dürfte es eine Sonderregelung geben. Damit ist der gesamte Konflikt wohl noch nicht dauerhaft gelöst. los