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Karl Heinz Däke, Präsident des Bundes der Steuerzahler
Pro & Kontra
Solidaritätszuschlag abschaffen?

Jeder, der Einkommen- oder Körperschaftsteuer zahlt, kennt ihn: den Solidaritätszuschlag. Der Soli wird seit zwölf Jahren als Zuschlag auf die Einkommen- und Körperschaftsteuerschuld erhoben – aktuell sind es 5,5 Prozent. Laut Grundgesetz kann der Bund einen Solidaritätszuschlag als Ergänzungsabgabe einführen. In den 90er Jahren mag die Finanzierung der deutschen Einheit als Zweck berechtigt gewesen sein. Doch nicht mehr im Jahr 2007. Der Soli hat sich zu einer eigenen Steuer neben der Einkommen- und Körperschaftsteuer entwickelt. Das ist nach Auffassung des Bundes der Steuerzahler verfassungswidrig! Der Soli muss deshalb abgeschafft werden. Ein weiteres Ärgernis ist die beschönigende Beschreibung dieser Zusatzsteuer: Wer möchte denn nicht gerne solidarisch sein? Mit Solidarität hat der Solidaritätszuschlag wenig zu tun. Erstens zahlen ihn auch die Ostdeutschen – sie sind quasi mit sich selbst solidarisch. Und zweitens werden die Solieinnahmen direkt in den allgemeinen Bundeshaushalt geleitet, weil er eben eine Steuer ist. Die Solieinnahmen werden für alles Mögliche verwendet: für Schuldzinsen, für die Beamten und Angestellten des Bundes, für Autobahnen in Ost und West und auch für die Unterstützung der ostdeutschen Bundesländer. All dies kann und muss der Bund aber ohne Soli finanzieren. Von dieser Steuersenkung würden alle Steuerzahler in Ost wie West profitieren.

Wie das Ungeheuer von Loch Ness taucht in der Saure-Gurken-Zeit die Diskussion um die sofortige Abschaffung des Solidaritätszuschlags auf. Diese Gefälligkeitsdebatte schürt Neid und schädigt die gesamtdeutsche Solidarität. Genauso abwegig ist der Vorwurf, mit den Geldern würden Haushaltslöcher gestopft. Der Solidaritätszuschlag wurde Anfang der 90er Jahre eingeführt, um Lasten aus 40 Jahren DDR-Bankrottwirtschaft überwinden zu helfen. Dazu zählt nach wie vor der Abbau von Defiziten in Krankenhäusern, in Pflegeheimen, im Umweltbereich oder in der Verkehrsinfrastruktur. Die Transferleistungen sind auch wegen der durchschnittlich erst bei rund 50 Prozent liegenden eigenen Steuerkraft, wegen der geringeren Produktivität und Kaufkraft in den neuen Ländern wichtig. Wir wollen den selbsttragenden Aufschwung. Thüringen ist hier auf einem guten Weg, aber noch nicht am Ziel. Deshalb ist die Forderung nach einem sofortigen Wegfall des Solidaritätszuschlags falsch. Für die weitere Angleichung der Lebensverhältnisse ist die  gemeinsame Anstrengung nötig. Eine sachliche Diskussion über einen gestaffelten Abbau des Steuerzuschlags ist wichtig, um besonders Mittelstand, Handwerk und Arbeitnehmer volkswirtschaftlich sinnvoll zu entlasten. Gefragt ist also keine Kahlschlagattacke; vielmehr brauchen wir eine solide Analyse. Dann können wir Schlussfolgerungen ziehen.


erstellt am 10.08.2007
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