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Saison-Kurzarbeitergeld verhindert Arbeitslosigkeit

Seit 1. Dezember auch für Garten- und Landschaftsbau möglich

Der erste Schnee ist in Teilen Thüringens schon gefallen. Mit dem Winter kam bis letztes Jahr für viele Bauarbeiter auch die Arbeitslosigkeit. Um zu verhindern, dass Arbeitnehmer witterungsabhängiger Branchen im Winter arbeitslos werden, wurde im vergangenen Jahr das Saison-Kurzarbeitergeld eingeführt.

Nachdem im ersten Winter zunächst nur Betriebe des Baugewerbes und des Dachdeckerhandwerks diese Hilfe nutzen konnten, werden ab 1. Dezember 2007 auch Betriebe des Garten-, Landschafts- und Sportplatzbaus auf diese Weise die Beschäftigung ihrer Mitarbeiter in der Schlechtwetterzeit sichern können. Das Saison-Kurzarbeitergeld, das im Dezember 2006 das Winterausfallgeld ablöste, entspricht in der Höhe dem Arbeitslosengeld I. Arbeitnehmer ohne Kinder erhalten in etwa 60 Prozent und Arbeitnehmer mit Kindern 67 Prozent des pauschalierten Nettolohnes. In der Regel wird das Saison-Kurzarbeitergeld von der ersten Ausfallstunde an bezahlt; im Sommer angesammelte Arbeitszeitguthaben müssen jedoch aufgebraucht werden. Das Saison-Kurzarbeitergeld wird aus den Beiträgen zur Arbeitslosenversicherung finanziert und kann durch die betroffenen Unternehmen bei der örtlichen Agentur für Arbeit beantragt werden. Die ergänzenden Leistungen und die Sozialversicherungsbeiträge werden von den Arbeitnehmern und den Arbeitgebern durch eine gemeinsame Umlage getragen.

Informationen über das Saison-Kurzarbeitergeld finden Sie im Internet unter www.arbeitsagentur.de unter dem Pfad: Unternehmen – Finanzielle Hilfen – Kurzarbeitergeld – Saison-Kurzarbeitergeld. Auch ein Merkblatt kann hier heruntergeladen werden. Bei Fragen helfen die örtlichen Agenturen für Arbeit gern weiter

erstellt am 07.12.2007
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