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Bäcker kritisieren 5. Novelle zur Verpackungsverordnung
Keine Mehrbelastungen

Das bayerische Bäckerhandwerk wendet sich entschieden gegen die von Bundesumweltminister Sigmar Gabriel vorgelegte 5. Novelle zur Verpackungsverordnung.

Der Entwurf aus dem Umweltministerium sieht vor, dass künftig alle Verpackungsmaterialien lizenziert werden. Landesinnungsmeister Heinrich Traublinger, MdL, macht darauf aufmerksam, dass die Betriebe des Nahrungsmittelhandwerks künftig Beiträge an ein duales Entsorgungssystem zahlen müssten, ohne den geringsten Einfluss darauf, ob ihre Kunden diese Verkaufsverpackungen auch über dieses Systementsorgen. Nachgewiesenermaßen würden die vom Bäcker verwendeten Serviceverpackungen in der Regel über den Hausmüll entsorgt, wofür der Kunde an seinen kommunalen Entsorger bereits entsprechende Gebühren entrichtet. Traublinger: „Der Kunde müsste also doppelt zahlen.“ Kräftig zur Kasse gebeten würden vor allem auch die Betriebe:  Bislang sind die Bäcker durch den nicht eingeforderten Nachweis der Verwertungsquote faktisch von der Lizenzgebühr befreit. Das bayerische Bäckerhandwerk hat einen Kompromissvorschlag vorgelegt, der besagt, „Vertreiber von Verkaufsverpackungen, die zur Abgabe unverpackter (loser), selbst hergestellter Lebensmittel bestimmt sind, tragen höchstens 30 Prozent der üblichen Lizenzkosten für diese Verpackungsarten.“ Auf diese Weise könne verhindert werden, so Traublinger, „dass unsere Kunden, soweit eine Überwälzung der Lizenzgebühren überhaupt möglich ist, für die Entsorgung der Verpackungen doppelt zahlen.“ Die bayerische Staatsregierung unterstützt die Forderung der bayerischen Bäcker, und auch Bundeswirtschaftsminister Michael Glos hat seinen Beistand zugesichert.


erstellt am 10.08.2007
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