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Foto: Kaps
„Für die Kunden von erheblicher Bedeutung“

Vereidigung von neuen Sachverständigen

Zwölf neue Sachverständige vereidigte Kammerpräsident Franz Prebeck (1. Reihe, 2. von links) in Passau. Prebeck dankte den Sachverständigen für ihr Engagement in diesem Ehrenamt. Er wies insbesondere darauf hin, dass es nicht immer einfach sei, unparteiisch und objektiv über Sachverhalte zu urteilen, die sowohl für den Unternehmer als auch für den Kunden von erheblicher Bedeutung seien, und wünschte den Sachverständigen viel Erfolg in ihrem neuen Amt. Der Präsident überreichte den Sachverständigen nach ihrer Vereidigung den Sachverständigenrundstempel und den Sachverständigenausweis der Kammer. An der Vereidigung nahm auch der Syndikus der Handwerkskammer, Hubert Rittinger, (1. Reihe 1. von links) teil.

Als Sachverständige wurden in der Handwerkskammer in Passau vereidigt.

1. Reihe (von rechts):

■ Thomas Geißler, Traitsching, Sachverständiger im Metallbauerhandwerk.

■ Paul Eiglmeier, Auerbach, Sachverständiger im Schreinerhandwerk, Teilgebiet „Innenausbau und Fensterbau“.

■ Ronja Weranek, Passau, Sachverständige im Schreinerhandwerk, Teilgebiet „Innenausbau und Fensterbau“.

■ Petra Nussbaum-Gück, Deggendorf, Sachverständige im Augenoptikerhandwerk.

2. Reihe (von rechts):

■ Rüdiger Kohl, Vilseck, Sachverständiger im Schreinerhandwerk, Teilgebiet „Innenausbau und Fensterbau“.

■ Walter Winter, Viechtach, Sachverständiger im Augenoptikerhandwerk.

■ Bernd Zitzelsberger, Vilshofen, Sachverständiger im Fliesen-, Platten- und Mosaiklegerhandwerk.

■ Helge Andratzek, Schwandorf, Sachverständiger im Raumausstatter-, Estrichleger- und Parkettlegerhandwerk sowie Bodenlegergewerbe.

3. Reihe (von rechts):

■ Christian Rinkl, Neukirchen, Sachverständiger im Schreinerhandwerk, Teilgebiet „Innenausbau und Fensterbau“.

■ Werner Tafelmair, Massing, Sachverständiger im Elektrotechnikerhandwerk.

■ Armin Beck, Obertraubling, Sachverständiger im Metallbauerhandwerk.

■ Werner Aulinger, Regen, Sachverständiger im Parkettlegerhandwerk und Bodenlegergewerbe.


erstellt am 28.02.2008
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