Die Bundesregierung will mit der 5. Novelle der Verpackungsverordnung EU-Recht in nationales Recht umsetzen. Künftig sollen die Unternehmen alle Verkaufsverpackungen dokumentieren und für ihre Entsorgung zahlen.
Das Handwerk kritisiert die vorgeschlagenen Regelungen als ungerecht, zu bürokratisch und zu teuer. Metzger und Bäcker müssten ihren Kunden künftig deutlich machen, dass sie für die Entsorgung des Einpackpapiers künftig weiterhin Hausmüllgebühren zahlen müssen – und zusätzlich für die Lizenzgebühren an einen Entsorger über den Produktpreis zur Kasse gebeten werden. Der ZDH und seine Mitgliedsverbände haben Vorschläge für eine sachgerechte Änderung gemacht. So könnte für einen Anteil der Serviceverpackungen, der doch in der gelben Tonne landet, ein prozentualer Anteil an Lizenzgebühren gezahlt werden. Das Handwerk erwartet, dass die Politik die Bedenken ernst nimmt und die Novelle in diesen Punkten noch einmal überarbeitet. dhz