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In Thüringen nutzten pro Wintermonat 2007/2008 im Durchschnitt 1.000 Betriebe das Saison-Kurzarbeitergeld für 11.400 Arbeitnehmer des Baugewerbes und des Dachdeckerhandwerks ... und der nächste Winter kommt bestimmt. Um zu verhindern, dass Arbeitnehmer witterungsabhängiger Branchen im Winter arbeitslos werden, wurde 2006 das Saison-Kurzarbeitergeld eingeführt. Betrofffene Betriebe können auf diese Weise jeweils vom 1. Dezember bis zum 31. März die Beschäftigung ihrer Mitarbeiter in der Schlechtwetterzeit sichern. „Natürlich hatten wir in den letzten Jahren Glück mit der Witterung. Die Winter waren mild und die Konjunktur zog an. Deshalb hatten wir eine geringere Winterarbeitslosigkeit als sonst. Trotzdem ist das Saison-Kurzarbeitergeld sehr gut angenommen worden. Für die Arbeitnehmer blieb der Arbeitsplatz erhalten. Unternehmen ersparten sich im Gegenzug die Personalsuche nach dem Winter und erhielten sich ihre eingearbeiteten Fachkräfte für das neue Jahr. Dieser Vorteil wird zunehmend unbezahlbar“, schätzt der Chef der Regionaldirektion Sachsen-Anhalt-Thüringen, Max-Volker Dähne, und empfiehlt den Unternehmen, die Möglichkeiten des Saison-Kurzarbeitergeldes auch im kommenden Winter bei Bedarf zu nutzen. Seinen Angaben zu Folge fällt die Regelung für die Betriebe weitgehend kostenneutral aus. Den Arbeitnehmern sichert das Saison-Kurzarbeitergeld zusammen mit ergänzenden Leistungen den größeren Teil ihres Einkommens. Das Saison-Kurzarbeitergeld entspricht in der Höhe dem Arbeitslosengeld I. Arbeitnehmer ohne Kinder erhalten in etwa 60 Prozent und Arbeitnehmer mit Kindern 67 Prozent des pauschalierten Nettolohnes. In der Regel wird das Saison-Kurzarbeitergeld von der ersten Ausfallstunde an bezahlt; im Sommer angesammelte Arbeitszeitguthaben müssen jedoch aufgebraucht werden. Das Saison-Kurzarbeitergeld kann durch die betroffenen Unternehmen bei der örtlichen Agentur für Arbeit beantragt werden. Informationen über das Saison-Kurzarbeitergeld unter www.arbeitsagentur.de (Pfad: Unternehmen-Finanzielle Hilfen- Kurzarbeitergeld-Saison-Kurzarbeitergeld)
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