Bei sale-and-lease-back ist – wie beim allgemeinen Leasing auch – jeder Vertrag individuell gestaltet. Jeder Unternehmer muss die einzelnen Punkte selbst prüfen und mit Angeboten anderer Anbieter vergleichen. Wichtig ist nicht nur die Höhe der Leasingraten, sondern auch die Frage, wie hoch der Wert des Leasingobjekts zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses sowie am Ende der Laufzeit geschätzt wird und wie lange der Vertrag laufen soll.
Damit es hier nicht zu Unstimmigkeiten kommt, sollte sich der Leasingnehmer auch selbst über die Marktpreise informieren und sich mit dem Anbieter vorab verbindlich auf bestimmte Summen einigen. Wer sein Leasing-Objekt am Ende der Laufzeit rückübernehmen möchte, sollte dies schon bei Vertragsschluss sicherstellen. Er sichert sich damit eine Kaufoption und kann am Ende der Laufzeit selbst entscheiden, ob er das Objekt immer noch zurückhaben möchte oder lieber doch nicht. bst