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Baustellenkontrollen lassen immer wieder Schwarzarbeiter auffliegen.
Foto: Archiv
25000 Euro Strafe für Installateur

cb. Im Kampf gegen die Schwarzarbeit lässt die Handwerkskammer nicht locker. Im vergangenen Jahr konnten 95 Schwarzarbeiter überführt werden. Bußgelder von insgesamt über 370000 Euro wurden verhängt.

Als Erfolg wertet Jürgen Rüdinger, Abteilungsleiter Handwerksrecht bei der Kammer, die eingeleiteten und abgeschlossenen Maßnahmen bei der Verfolgung der unerlaubten Handwerksausübung im Jahr 2005. Durch die enge Zusammenarbeit mit den unteren Verwaltungsbehörden, die für die Beantragung von Durchsuchungsbeschlüssen und das Einleiten von Bußgeldverfahren zuständig sind, gelang die Überführung von insgesamt 95 Schwarzarbeitern. Auf diese Weise wurden Bußgelder in Höhe von 371036 Euro fällig, die die örtlichen Ordnungsbehörden auferlegt haben. Die Unterlagen von 20 Betrieben wurden beschlagnahmt und ausgewertet. 18 Betriebe wurden geschlossen und den Gewerbetreibenden die Ausübung ihres Handwerks untersagt. Mehrere Verfahren sind noch nicht abgeschlossen.

Die Höhe des Bußgeldes bemisst sich nach dem nachzuweisenden Reingewinn der Betriebe. So musste ein Installateur und Heizungsbauer im Kreis Esslingen 25000 Euro für seine unerlaubte Handwerksausübung berappen. Im Rems-Murr-Kreis wurden Bußen von jeweils 23500 Euro gegen einen Dachdecker und einen Stuckateur verhängt. Besonders betroffen sind die Bereiche des Maurer- und Betonbauerhandwerks, die Kraftfahrzeugberufe, wie Kfz-Techniker und Karosserie- und Fahrzeugbauer, sowie das Friseurgewerbe.

„Gerade in diesen Handwerken“, das bestätigt Rechtsfachmann Rüdinger, „werden von Personen Arbeiten selbstständig und auf eigene Rechnung durchgeführt, die keine Zulassungsqualifikation besitzen und nicht in die Handwerksrolle eingetragen sind.“ Auch die unlautere Werbung über Kleinanzeigen in Wochenblättern und Tageszeitungen habe in diesen Bereichen wieder stark zugenommen. „Gerade hier unterstützen uns die Mitgliedsbetriebe. Durch ihre Hinweise decken wir zunehmend die Machenschaften von Klein- und Kleinstbetrieben auf.“

Ist die Information bei der Kammer angekommen, gilt es, den Anzeigeninserenten zu ermitteln und ihn auf seine Zulassungs- und Eintragungspflicht hinzuweisen. Abgeglichen werden zunächst Daten der Gewerbeanmeldung mit den in der Kleinanzeige angegebenen Gewerken. In den meisten Fällen liegt entweder gar keine Gewerbeanmeldung vor oder der Betrieb ist als Handel getarnt. Hier leitet die Handwerkskammer die Eintragung in die Handwerksrolle ein und überwacht die Anwesenheit eines qualifizierten Betriebsleiters. Liegt die Gewerbeanmeldung bereits Monate zurück, wird ein Ermittlungsverfahren gegen die Person oder den Betrieb eingeleitet. Dabei ermittelt die Kammer im Außendienst und nimmt den Betrieb vor Ort unter die Lupe. Oft werden auch in Zusammenarbeit mit dem Ermittlungsdienst der Kriminalpolizei und dem Zollamt direkt vor Ort oder nach Sicherstellung Rechnungen eingesehen, aus denen sich Art und Umfang der unerlaubten Handwerksausübung erschließen lassen.

Kann das Team um Abteilungsleiter Jürgen Rüdinger dabei feststellen, dass eintragungs- oder gar zulassungspflichtige Handwerke ausgeübt wurden, ohne im Gewerbeverzeichnis oder der Handwerksrolle eingetragen zu sein, wird in Zusammenarbeit mit den unteren Verwaltungsbehörden gehandelt: Dann ist eine Anzeige beim zuständigen Amtsgericht fällig.


erstellt am 28.04.2006
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