Schnelligkeit ist nicht gerade ein Markenzeichen der Brüsseler Gesetzgebung. Doch endlich gibt es eine gute Nachricht aus Brüssel: Die Tachografenpflicht wird erleichtert – ein Etappensieg. - Von Lothar Semper
Der Transportausschuss des Europäischen Parlaments hat beschlossen, dass für Handwerker Ausnahmeregelungen von der Tachographenpflicht kommen sollen. Was das im Einzelnen heißt, wird später noch erörtert. Allerdings ist der genannte Beschluss erst ein Etappensieg. Denn noch muss er auch vom Plenum des Europäischen Parlaments verabschiedet werden. Zudem ist die Abstimmung mit Rat und Kommission erforderlich. Aber diese Hürden dürften zu nehmen sein.
Das Thema Tachographenpflicht ist seit Jahren ein Dauerbrenner. Es zeigt zum einen, wie langsam die Mühlen der Brüsseler Bürokratie mahlen. Zum anderen macht es deutlich, worum Brüssel sich so alles kümmert. Um keine Missverständnisse aufkommen zu lassen: Nachweispflichten für Berufskraftfahrer im Güter- und Personenverkehr sind im Sinne der Verkehrssicherheit notwendig. Erst neulich machte wieder ein Lkw-Fahrer Schlagzeilen, der 55 Stunden ohne Pause unterwegs war. Aber darum geht es nicht bei Handwerkern. Sie brauchen schlicht die Möglichkeit, ohne bürokratische Schranken Material, Ausrüstungen oder Maschinen auf die Baustelle zu bekommen.
Hier ist man nun den Anliegen des Handwerks weit entgegengekommen. Denn künftig werden derartige Fahrten im Umkreis von 150 Kilometern um den Unternehmenssitz von der Tachographenpflicht freigestellt. Dabei darf das Lenken nicht die Haupttätigkeit des Fahrers sein. Auch Verbände betroffener Branchen sind mit dieser Lösung sehr zufrieden und hoffen auf schnelle Realisierung.
Die Schnelligkeit allerdings ist nicht gerade ein Markenzeichen der Brüsseler Gesetzgebung. Denn der jetzt zum Zuge kommende Vorschlag war bereits vor drei Jahren von der EU-Kommission als eine der besten Ideen für den Bürokratieabbau ausgezeichnet worden. Äußerst hilfreich war für den Erfolg, dass sich auch Edmund Stoiber, der Leiter der hochrangigen Gruppe nationaler Experten für den Bürokratieabbau, diesen Vorschlag zu eigen gemacht hat.
Der ehemalige bayerische Ministerpräsident leistet in seiner neuen Funktion gute Dienste. Erst im Februar dieses Jahres hat er einen Zwischenbericht seiner Arbeit vorgestellt. Eine Feststellung macht darin allerdings hellhörig: Fast ein Drittel der mit dem EU-Recht verbundenen Verwaltungslasten für Unternehmen sollen nämlich auf einer ineffizienten Umsetzung von EU-Anforderungen in innerstaatliches Recht beruhen. Daraus kann man nur eine Schlussfolgerung ziehen: Bürokratie lässt sich nicht damit abbauen, dass jeweils der eine auf den anderen als Verursacher hinweist. Vielmehr bleibt der Bürokratieabbau eine Herkulesaufgabe für alle staatlichen Ebenen.
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