Bausparverträge als Geldanlage - Finanzierung - deutsche handwerks zeitung

Finanzierung - 04.08.2009

Zulagen erhöhen Sparsumme

Bausparverträge als Geldanlage

Wenn eine Baufinanzierung abgeschlossen werden soll, kommt das Gespräch irgendwann ganz zwangsläufig auf den Bausparvertrag. Dabei spielt es keine Rolle, ob er als Finanzierungsvariante oder Komponente der Baufinanzierung vorgesehen ist. Doch was für Bauherren oft keine wirklich gute Lösung ist, kann für Sparer durchaus interessant sein.

Denn auch die Experten in den Bausparkassen arbeiten schon länger daran, das in die Jahre gekommene Produkt "Bausparvertrag" mit einer neuen Verpackung zu versehen. Herausgekommen ist dabei der Bausparvertrag für den klassischen Sparer. Zielgruppe der Bausparkassen sind dabei vor allem Sparer, die vermögenswirksame Leistungen bekommen und Anspruch auf die Arbeitnehmersparzulage sowie auf die Wohnungsbauprämie haben. Für den Bausparvertrag können Arbeitnehmer so rund 90 Euro Zulagen im Jahr bekommen. Hinzu kommen noch die vermögenswirksamen Leistungen des Arbeitgebers, die sich in einen Bausparvertrag einzahlen lassen.

Als Sparvertrag wird der "Bau-Sparvertrag" zu einem Renditeknüller. Wenn ein Arbeitnehmer-Ehepaar monatlich 90 Euro selbst in einen Bausparvertrag einzahlt und 86 Euro vermögenswirksame Leistungen erhält, werden daraus zusammen mit den staatlichen Zuschüssen und den fälligen Zinsen nach neun Jahren rund 23.000 Euro. Ohne die Förderung von Staat und Chef wäre es mit rund 12.000 Euro etwa nur die Hälfte.

Allerdings gibt es dabei ein Problem. Denn in den Genuss der staatlichen Zuschüsse kommt nur, wer bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschreitet. 20.000 Euro (seit 2009, davor 17.800 Euro) beträgt die Einkommensgrenze für die Arbeitnehmersparzulage, 25.600 Euro die für die Wohnungsbauprämie. Für Ehegatten gelten doppelt so hohe Grenzen. Dabei ist wichtig, dass diese Summen nicht das Bruttogehalt beschreiben, sondern das zu versteuernde Einkommen nach Abzug des Arbeitnehmer-Pauschbetrags, des Sonderausgaben-Pauschbetrags und der Vorsorgepauschale, des Kinderfreibetrags, des BEA-Freibetrags sowie bei Alleinerziehenden des Entlastungsbetrags. Zudem werden auch höhere Werbungskosten, Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen abgezogen. Dadurch kann unter dem Strich das Gehalt erheblich höher liegen.

Bei allen individuellen Berechnungen müssen Bausparer jedoch immer die Steuer im Blick behalten. Denn Zinsen aus den Bausparverträgen müssen versteuert werden. Mit der Abgeltungssteuer ändert sich auch die bisherige Praxis der Bausparkassen, auf die Zinsen in der Regel keine Zinsabschlagsteuer zu erheben. Seit dem 1. Januar 2009 werden immer 25 Prozent Abgeltungssteuer einbehalten.

Oliver Mest/ddp

 
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