Neue Energieeinsparverordnung gilt seit 1. Oktober
Seit 1. Oktober ist die neue Energieeinsparverordnung (EnEV 2009) in Kraft getreten. Sowohl für Neu- als auch für Altbauten gibt es Änderungen. Bei Neubauten sinkt die Obergrenze für den zulässigen Jahres-Primärenergiebedarf um durchschnittlich 30 Prozent. Außerdem werden die energetischen Anforderungen an die Wärmedämmung der Gebäudehülle um durchschnittlich 15 Prozent erhöht, das heißt, die Wärmedämmung der Gebäudehülle muss 15 Prozent mehr leisten als bisher. Bei der Modernisierung von Altbauten mit größeren baulichen Änderungen in der Gebäudehülle werden die energetischen Bauteilanforderungen um durchschnittlich 30 Prozent verschärft. Das betrifft beispielsweise die Erneuerung der Fassade, der Fenster oder des Daches. Die Anforderungen an die Dämmung oberster, nicht begehbarer Geschossdecken (Dachböden) werden ebenso verschärft. Oberste begehbare Geschossdecken müssen bis Ende 2011 eine Wärmedämmung erhalten. In beiden Fällen genügt aber auch eine Dämmung des Daches.
Für weitere Informationen und Beratung stehen die Mitarbeiter des KOMZET Gebäude-, Energie- und Systemtechnik im BTZ ROHR-KLOSTER, Tel. 036844/47163, zur Verfügung