Soll ein Mindestlohn in Höhe von 8,50 Euro eingeführt werden? Ja, sagt der DGB-Vorsitzende Michael Sommer, weil auch das Handwerk davon profitieren würden. Arbeitgeber-Präsident Dieter Hundt lehnt Mindestlöhne im "Pro & Contra" der Deutschen Handwerks Zeitung ab.
In Deutschland wächst seit Jahren der Niedriglohnsektor. Mittlerweile arbeiten rund 22 Prozent der abhängig Beschäftigten, circa 6,5 Millionen Menschen, im Niedriglohnbereich. Stundenlöhne von unter 5 Euro sind auch in Handwerksberufen keine Seltenheit mehr. Grund für diese Entwicklung im Handwerk ist unter anderem der Rückgang der Tarifbindung. Auch in Handwerksbetrieben beruhen Arbeitsverhältnisse immer seltener auf verbindlichen Tarifverträgen. Viele Firmen gehören keiner Innung mehr an. Innungen und Verbände ziehen sich häufig aus dem Tarifgeschäft zurück.
Dass bislang kein flächendeckender, gesetzlicher Mindestlohn gilt, schadet dem Handwerk. Denn gerade hier ist die Konkurrenz über den Preis besonders hart. Wenn aber nicht die höhere Qualität der geleitsteten Arbeit, sondern nur das niedrigere Angebot – aufgrund geringerer Löhne – den Wettbewerb entscheidet, verläuft das Rennen nicht zugunsten qualitätsorientierter Handwerksbetriebe. Von dieser Lohnspirale nach unten profitieren vor allem Wettbewerber mit geringem Interesse an Standort und Belegschaft. Dieses Lohndumping geht ganz klar zu Lasten der Beschäftigten. Es geht aber auch zu Lasten von Qualität und Genauigkeit, der Ausbildung und Kaufkraft in einer Region.
Aus diesen Gründen, aber auch vor dem Hintergrund der vollen Arbeitnehmerfreizügigkeit ab Mai 2011, kämpfen die Gewerkschaften um Löhne, die die Existenz sichern. 8,50 Euro als gesetzliche Lohnuntergrenze stehen auf unserem nächsten Bundeskongress zur Abstimmung.
Gesetzliche Mindestlöhne vernichten Arbeitsplätze und erschweren, dass neue entstehen. Dies galt für die bisher vom DGB geforderten 7,50 Euro und gilt erst recht für 8,50 Euro. Mindestlöhne erwecken den falschen Anschein, dass die Höhe der Löhne nur vom Willen des Arbeitgebers abhängt. Gesetze, Preise und Bedingungen des Marktes werden dabei ignoriert. Nicht ohne Grund schließen auch DGB-Gewerkschaften Tarifverträge mit Einstiegsentgelten unterhalb der geforderten Mindestlöhne ab.
Ein gesetzlicher Mindestlohn geht zu Lasten der Schwächsten am Arbeitsmarkt. Er verschlechtert vor allem für Geringqualifizierte, Berufsanfänger und Langzeitarbeitslose die Chance auf Einstieg in Arbeit. Das ist das Gegenteil von sozialer Gerechtigkeit. Ein gesetzlicher Mindestlohn von 8,50 Euro würde in Deutschland bis zu 1,5 Millionen Arbeitsplätze kosten. Von einem Mindestlohn, der nicht gezahlt wird, weil es entsprechende Tätigkeiten nicht gibt, kann niemand leben. Wer gesetzliche Mindestlöhne fordert, vertritt nicht die Interessen der Arbeitslosen.
Ein gesetzlicher Mindestlohn würde darüber hinaus zum Spielball der politischen Debatte. Jede Wahl bietet den Parteien die Möglichkeit, sich über die Forderung nach einem höheren Mindestlohn zu profilieren. Es gibt bei uns ein historisch gewachsenes und funktionierendes Tarifsystem, das eine praxisnahe und gerechte Lohnfindung fern von staatlicher Bevormundung gewährleistet. Jede staatliche Lohnfestsetzung gefährdet unsere erfolgreiche Tarifautonomie.
Meinung
Die deutsche Wirtschaft und der deutsche Steuerzahler müssen sich wohl damit abfinden, mit noch größeren Beträgen für die Schulden klammer Euro-Partnerländer haften zu müssen. Statt Schuldenabbau also neue Schuldenberge? Dies scheint der bittere, gemeinsame Nenner der Wahlen in Frankreich und Griechenland zu sein.
Leute
Familienfreundliche Arbeitsmodelle sind nicht nur Konzernen vorbehalten. Matthias Krieger hat dies für eine Handwerksfirma vorbildlich etabliert.
Reise
Das Rofangebirge am Achensee, ideal für Profis und Einsteiger. Und nach einer spannenden Tour mit Helm, Klettergurt und Karabinerhaken kommt die Erkenntnis: Bergsteigen ist kein Klacks.