Meine Handwerkskammer
Die Kfz-Steuerbefreiung für Neuwagen gilt bis zum 30. Juni 2009. Käufer müssen ein Jahr lang keine Steuer zahlen. Erfüllt der Wagen die Abgasnormen Euro 5 oder Euro 6, gilt die Befreiung sogar zwei Jahre lang. In jedem Fall gilt sie aber nur bis Ende 2010.
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